Interner Jobwechsel

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
sorrowji
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Interner Jobwechsel

Hallo liebes Forum,

da ich kurz vor einem internen Wechsel zu einer anderen Abteilung stehe, sollte ich heute einen neuen Vertrag bekommen mit einem neuen Gehalt. Heute bekam ich einen Anruf, dass ich aufgrund meiner Berufserfahrung nicht die Stelle (Stelle A), für die ich die Zusage bekommen habe, antreten darf, sondern eine andere niedere bezahlte Stelle (Stelle B) antreten soll. Desweiteren soll ich aber nicht die Tätigkeit der Stelle B machen, sondern die Stelle A machen. Ich wurde vertröstet, dass ich mich zu der Stelle A hinentwickle in einer ungewissen Zeit und es als Chance nehmen soll.

Könnte mir einer helfen, wie es rechtlich aussieht? Was kann ich unternehmen, außer zum Betriebsrat zu gehe?
Ich habe eine schriftliche und mündliche Zusage bekommen. Mein jetziger Chef ist auch informiert worden, dass ich wechseln soll.

MFG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn Sie die Tätigkeiten der Stelle ausführen, dann steht Ihnen auch die Bezahlung der Stelle A zu. Ich vermute allerdings, dass Sie vielleicht noch nicht alle Tätigkeiten der Stelle ausführen können oder dürfen... In diesem Falle würde ich mit HR/Vorgesetztem sprechen und versuchen einen Kompromiss dahingehend zu verhandeln, dass Sie intensiv eingearbeitet werden und sagen wir 6 Monate oder 12 Monate lang das Gehalt der Stelle B bekommen. Und daß - im Vertrag fixiert! - nach diesen 6 bzw 12 Monaten ein Bewertungsgespräch geführt wird, mit der Maßgabe!! zu prüfen, ob Ihr Gehalt auf das volle Gehalt der Stelle A angehoben werden kann.

wichtig ist, dass die gehaltsüberprüfung zu einem festen Zeitpunkt geschieht. und natürlich sollte direkt ab Beginn einen Entwicklungsplan erarbeitet werden, mit dem sie sich verlässlich auf die Stelle A hinqualifizieren können.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen