Internes "verbotenes" Papier publik machen!?

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:01
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)
Internes "verbotenes" Papier publik machen!?

Hallo,

in dem "Laden" eines Mannes gibt es seitens des Chefs eine schriftliche Anweisung, aus der hervorgeht, dass Arbeitseinsätze, die die Ruhezeit unterbrechen, nicht im Stundenzettel eingetragen werden dürfen, sodass nicht evtl. eine Aufsichtsbehörde beim Prüfen der Stundenzettel iRd Arbeitsschutzes diese Eintragungen findet, die wiederum zu einer Geldstrafe gegenüber dem Chef führen können.

Der Mann überlegt, mit dieser schriftlichen Anweisung zum Anwalt zu gehen, ohne aber genau zu wissen, was er damit bewirken kann.

Was ist also überhaupt möglich, mal abgesehen davon, dass der Mann wohl mit einer Kündigung rechnen muss, wenn der Chef erfährt, dass seine Anweisung "das Haus verlassen hat"?!

Würde es vielleicht etwas bringen, diese Anweisung bei einer Aufsichtsbehörde vorzulegen?

Oder darf diese Anweisung überhaupt niemals nie nicht das Haus verlassen - aus Datenschutzgründen?

LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Der Mann überlegt, mit dieser schriftlichen Anweisung zum Anwalt zu gehen, ohne aber genau zu wissen, was er damit bewirken kann.

In eigener Angelegenheit kann der Gute selbstverständlich zum Anwalt gehen, allerdings frage ich mich, was es da zu klären gibt. Denn so eine Anweisung ist offen-sichtlich rechtswidrig und muss nicht befolgt werden.

Allerdings möchte ich dringend abraten, sich deswegen als Whistleblower zu gebärden - ich denke, dieser Verstoß ist viel zu läppisch, als dass er wen dafür interessieren könnte.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Allerdings möchte ich dringend abraten, sich deswegen als Whistleblower zu gebärden - ich denke, dieser Verstoß ist viel zu läppisch, als dass er wen dafür interessieren könnte.

Nun ja, die Aufsichtsbehörde könnte sich schon dafür interessieren, das da planmäßige Verstöße vorliegen.

Ob man da nun handeln möchte, ist jedem selbst überlassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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