Interpretation des Arbeitszeugnisses

5. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
maimatu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Interpretation des Arbeitszeugnisses

Hallo,
Ich bin nicht wirklich geübt im "zwischen den Zeilen lesen" dafür würde ich euch um eure Hilfe bitten, mein Arbeitszeugnis zu "analysieren" ich zitiere einfach mal( Persönliche Daten sind mit einem X versehne )

Zitat:
Herr X geb am X in X hat seine Ausbildnung zum 1.10.2012 bis 30.09.2013 als Krankenpflegehelfer absolviert. Ab 1.12.2013 bis zum 31.12. 18 er examinierter Krankenpflegehelfer mit 38,5 Wochenstunden tätig.

Der Eninsatz von Herrn X erfolgte in der Klinik für Neurologie und Neurointensivmedizin in einer Pflegeeinheit von 28 Betten.

- Vorstellung vom Haus - lass ich aus!

Zu seinen Aufgabengebieten gehörten folgende Tätigkeiten:
- Aufnahme und Entlassung von Patienten bzw. deren Überleitung in andere Einrichtungen
- Durchführung der allgemeinen und speziellen Pflege im Rahmen des Pflegeprozesses
- Vorbeiretung, Mithilfe und Nachsorge bei diagnostischen udn therapeutischen Maßnamen wie Punktionen, endoskopische Eingriffen, Laferungen, medikamentöse Therapien
- Durchführung der Pflegedokumentation
- Begleitung von schwerkranken und steben Patienten und deren Angehörigen
- Kommunikation mit Patieten, Angehörigen und Selbsthilfegruppen
- Anleitung neuer Mitarbeiter
- Einhaltung der Hygiene und Unfallverhütungsvorschriften sowie der Strahlenschutz und Gefahrstoffverordnung
- Bedienung und Pflege von Geräten und Matieral nach dem Medizinproduktgesetz
- Bestellen von Medikamenten und Verbrauchsgütern

Herr X hatte ein dynamsiches und patientenorientieres Pflegeverständig und setze sich intensiv mit der allgemein Entwicklung in der Pflege auseinander. Er bewältige die anfallende Arbeitesmenge. Die übertragenen Aufgaben erfülte er stets gewissenhaft und zuberlässig. Herr X führte seine Tätigkeiten eigentständig aus; er war flexibel, behielt den Überblick und setze Prioritäten, welche der jeweiligen Sitatuion angepasst waren. Er nutze seine kreativen Möglichkeiten sinnvoll. Darüber hinaus besaß Herr X gute Organisationsfähikeiten und arbeitete systematisch unter Nutzung der Vorhanderer Ressourcen. Er setzte Arbeitsmittel stets wirschaftlich und verantworungsbewusst ein. Herr X erfasste Informationen, war jedezeit fähig, diese zu bewerten und nach ihrer Relevanz zeit- und adressgerecht weiterzuleiten. Die Dokumation führte er präszise, fach- und sachgerecht durch.

Er besaß ein umfassendes Wissen, welches das eigene Fachgebiet überschritt und verüfte außerdem über gute praktische Fähigkeiten, die bei der Ausführung sinnvoll die aktuelle Patienten und Pflegesituation berücksichtigten. Er orientiere sich bei der Pflegeplangung vorbildlich an der aktuellen Situation des Patienten und bezog ihn und seine Angehörige bei der Zielsetzung mit ein. Anleitung, Beratung und hilfestellung stimme Herr X gut auf die Ressourcen der Patienten ab. Von dem Pflegestandards hatte er umfassende Kenntnis und realisierte sie vorbildlich und individuell angepasst in der Praxis. Durch großes pädagogisches Geschick in siner individuell abgestimmten Anleitung und Überwachung erzielte er gute Ergebnisse in der Wissensvermittliung.

Im Umgang mit Patienten und Angehörigen zeige Herr X Wertschätzung sowie gutes Einfühlungsvermögen. Er verfügte über ein der Situation angemessenes Kommunikationsverhalten und erlangte dadurch in besonderem Maße Akzeptanz und Verständnis. In seinem Verhalten gegenüber Kollegen sowie Mitarbeitern anderen Berufsgruppen schaffte er durch seine ehrliche, sachliche, offene Art eine vertrauensvolle Atmosphäre in der alle Möglichkeiten zur konstruktiven Zusammenarbeit nutze. Vorgesetzen gegebüber verhielt er sich in jeder Hinsicht korrekt und sachlich. Er war fähig, Kritik anzunehmen, zu bewerten und zu äußern.

Herr X verlässt unser Haus auf eigenen Wunsch. Wir danken ihm für seine gute Leistung und bedauern sein Ausscheiden.


Vielen Dank im Vorraus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Hallo Vincentxx,

welcher Tätigkeit bist Du denn, sofern das Datum 01.12.2013 stimmt, in der Zeit vom 01.10.2013 bis zum 30.11.2013 nachgegangen?

Welches Ausstellungsdatum trägt das Zeugnis?

Auffällig ist insbesondere, dass das Zeugnis keine Zukunftswünsche enthält.

Viele Grüße

Ratsuchender@123net

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7222 Beiträge, 1518x hilfreich)

Ich hoffe du hast den Text selber abgetippt....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

(Deutsch ist deine Muttersprache wohl eher nicht, was wohl diese Verstümmelungen erklärt. Da wäre Korrekturlesen noch dringender angebracht).
Zur Einschätzung: Einerseits liest sich das Zeugnis gut und differenziert, es beschreibt lauter Eigenschaften und Engagement, wie es sich wohl jeder Patient wünscht. Im Text finden sich Beschreibungen wie 'vorbildlich' und anderes Lob ohne überzogene Demonstration durch Superlative.
Es kann also sein, dass der Verfasser auf gewisse Gepflogenheiten der Zeugnissprache pfeift und ein ehrliches, sachlich gutes Zeugnis verfasst hat.
Andererseits kommt es mir vor, als fahre der Verfasser manchmal sozusagen mit angezogener Handbremse - nach den Gepflogenheiten der Zeugnissprache vermisse ich doch ein paar 'stets' oder 'immer' usf.; z.B. ' Er bewältige die anfallende Arbeitsmenge' {stets/mühelos} - 'zeige Herr X {immer}Wertschätzung sowie gutes Einfühlungsvermögen. Es kann aber auch schlicht aufzeigen, wie 'versaut' die Erwartung an Zeugnisssprache mittlerweile geartet ist.
Meine Neigung ist, es als gutes Zeugnis zu lesen.

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#4
 Von 
maimatu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Doch durchaus Deutsch ist meine Muttersprache. Nur hab ich es tatsächlich "schnell" abgeschrieben, daher scheint es paar gravierende Fehler gegeben zu haben. Tut mir leid!
Wenn ich es mir im Nachhinein durchlese, ist echt peinlich zu lesen. Ich kann es leider nicht mehr korrigieren, schade, dann würde es definitiv anders aussehen.


Ich hab die Tätigkeit als Krankenpflegehelfer ausgeübt, hab im selben Haus vom 1.10.2012 bis zum 30.09.2013 diese Ausbildung gemacht.

Ab dem 01.12.2013 hab ich angefangen dort zu arbeiten.

-- Editiert von Vincentxx am 06.01.2019 09:22

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Bei einer Unterbrechung der Tätigkeit, zumal die erste eine Ausbildung war, benötigen Sie meines Erachtens zwei Zeugnisse (ein (Ausbildungs-)Zeugnis und ein (End-)Zeugnis).

Wieso können Sie das Zeugnis nicht mehr korrigieren, haben Sie es selbst geschrieben bzw. vorgeschrieben?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 06.01.2019 11:22

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

@ratsuchender
Ich denke, dass ihm beim Abtippen des Zeugnisses hier für das Forum die Fehler nicht aufgefallen sind und Korrektur später nicht mehr möglich war.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Alles was 2013 oder wann auch immer war, das interessiert doch niemanden. Er hat eine Ausbildung gemacht, ist nach einer Wartezeit eingestellt worden, das Zeugnis ist okay. Wieso also das Rumgezuchte?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

@blaubär
Okay, verstehe.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Fehlende Zukunftswünsche stellen eine (zulässige!) Entwertung des Zeugnisses dar. Schon alleine aus diesem Grunde sollte der Fragesteller den ehemaligen Arbeitgeber höflichst um eine Korrektur des Zeugnisses ersuchen.

Meiner Meinung nach gibt es aber noch weitere Stellen, die der Überarbeitung bedürfen, um ein gutes Zeugnis in den Händen zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

ICH halte es für ein gutes qualifiziertes Zeugnis.
Dass es im Präteritum geschrieben wurde, verwundert allerdings... Der Mitarbeiter besitzt sicher auch jetzt noch dieses Wissen und das Engagement...usw.
Aber es strotzt nicht vor üblicher Floskeln in verschiedenen Adjektiv-Steigerungsformen, sondern gibt Einblicke in die Tätigkeiten und in die persönliche Arbeitsweise des TE.

MICH wundert aber:
Ein Krankenpflegehelfer hat bereits nach 1 Jahr Ausbildung ein Examen. Und als solcher darf und kann er in einer Spezialklinik alles das machen, was er dort 5 Jahre lang gemacht hat?
Für MICH liest sich das wie ein Zeugnis für einen Krankenpfleger...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7222 Beiträge, 1518x hilfreich)

Zitat:
Dass es im Präteritum geschrieben wurde, verwundert allerdings... Der Mitarbeiter besitzt sicher auch jetzt noch dieses Wissen und das Engagement...usw.


Durch die Kündigung gerät die Tätigkeit allerdings in die Vergangenheit

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

"Durch die Kündigung gerät die Tätigkeit allerdings in die Vergangenheit"

... was natürlich keinen Einfluss auf das Fachwissens haben darf.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 06.01.2019 13:25

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