Also
Meine Stieftochter ( im Einzelhandel tätig ) hat als Azubi ( laut ihrer Aussage nur die Azubis ) Weihnachtsgeld bekommen.
Sie hat nachdem Sie die Ausbildung beendet hat und schon als Fachkraft arbeitet jetzt Weihnachtsgeld bekommen.
Nun kommt der AG aber auf die Idee das es Irrtümlich gezahlt wurde und verlangt das Geld zurück.
Aber ohne das gekündigt wurde ist es doch nicht rechtens oder ?
gruß
Michael
-- Editiert von Macabros666 am 05.12.2018 11:21
Irrtümlich gezahltes Weihnachtsgeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Also bekommen ausschließlich die Azubis Weihnachtsgeld? Und Ihre Tochter hat Weihnachtsgeld bekommen,obwohl sie eben kein Azubi ist?
Dann muss das Geld natürlich zurück gezahlt werden - unberechtigt erhaltenes Geld darf man nicht behalten, das müsste ja eigentlich klar sein. Dafür braucht es keine Kündigung. Das einzige, was der Arbeitgeber nicht darf, ist so viel Geld abzuziehen, dass man in diesem Monat unter die Pfändungsfreigrenzen fällt. Dann muss es halt in zwei Tranchen abgezogen werden.
Zitatunberechtigt erhaltenes Geld darf man nicht behalten :
Zu 99,5%. Eine Ausnahme gibt es: die Entreicherung - da müsste man mal mehr Details zu der Zahlung erfahren, ob das Geld schon verbraucht ist usw.
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ZitatEine Ausnahme gibt es: die Entreicherung :
Das ist korrekt, aber diese Einrede ist in der Regel der Einstieg in eine außerordentlich unerfreuliche Episode seines Arbeitslebens bei jenem Arbeitgeber. Stellt sich also die Frage ob es das wirklich wert ist...
Es ist schon sehr ungewöhnlich, wenn tatsächlich nur Azubis Weihnachtsgeld erhalten.
1. Frage: Gilt ein Tarifvertrag?
2. Was steht im Arbeitsvertrag zu Sonderzahlungen?
Entweder im TV oder im AV ist das üblicherweise festgelegt.
Jau, Altona, das finde ich auch, deshalb meine Nachfragen...sowas hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört, daß nur die Azubis Weihnachtsgeld bekommen. Aber ich kenne ja auch nicht alle Betriebe
Also es ist ein "privater" EDEKA Laden...
ich lasse mir den AV bringen und schaue nach, was da drinnen steht.
Aber so frech wie es sich anhörte, wollten sie es direkt im nächsten Monat komplett wieder einbehalten ...
nur wenn es so kommt, liegt sie unter der Pfändungsgrenze.
Und was genau schreibt der AG undZitatNun kommt der AG aber auf die Idee das es Irrtümlich gezahlt wurde und verlangt das Geld zurück. :
Und was genau schreibt der AG und welchen Grund gibt er an?ZitatNun kommt der AG aber auf die Idee das es Irrtümlich gezahlt wurde und verlangt das Geld zurück. :
Will er Weihnachtsgeld für 1 Jahr zurück oder für mehrere?
-- Editiert von Anami am 06.12.2018 12:40
ZitatAlso es ist ein "privater" EDEKA Laden... :
Und damit gilt KEIN Tarifvertrag und ein Betriebsrat wird vermutlich ebenso nicht existieren....
Bleibt einzig der Inhalt des Arbeitsvertrags.
Zitat:ZitatAlso es ist ein "privater" EDEKA Laden... :
Und damit gilt KEIN Tarifvertrag und ein Betriebsrat wird vermutlich ebenso nicht existieren....
Bleibt einzig der Inhalt des Arbeitsvertrags.
ja genau
darauf warte ich ja ...
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