Irrtümlich gezahltes Weihnachtsgeld

5. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Macabros666
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Irrtümlich gezahltes Weihnachtsgeld

Also
Meine Stieftochter ( im Einzelhandel tätig ) hat als Azubi ( laut ihrer Aussage nur die Azubis ) Weihnachtsgeld bekommen.
Sie hat nachdem Sie die Ausbildung beendet hat und schon als Fachkraft arbeitet jetzt Weihnachtsgeld bekommen.
Nun kommt der AG aber auf die Idee das es Irrtümlich gezahlt wurde und verlangt das Geld zurück.
Aber ohne das gekündigt wurde ist es doch nicht rechtens oder ?

gruß
Michael


-- Editiert von Macabros666 am 05.12.2018 11:21

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Also bekommen ausschließlich die Azubis Weihnachtsgeld? Und Ihre Tochter hat Weihnachtsgeld bekommen,obwohl sie eben kein Azubi ist?

Dann muss das Geld natürlich zurück gezahlt werden - unberechtigt erhaltenes Geld darf man nicht behalten, das müsste ja eigentlich klar sein. Dafür braucht es keine Kündigung. Das einzige, was der Arbeitgeber nicht darf, ist so viel Geld abzuziehen, dass man in diesem Monat unter die Pfändungsfreigrenzen fällt. Dann muss es halt in zwei Tranchen abgezogen werden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
unberechtigt erhaltenes Geld darf man nicht behalten

Zu 99,5%. Eine Ausnahme gibt es: die Entreicherung - da müsste man mal mehr Details zu der Zahlung erfahren, ob das Geld schon verbraucht ist usw.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eine Ausnahme gibt es: die Entreicherung

Das ist korrekt, aber diese Einrede ist in der Regel der Einstieg in eine außerordentlich unerfreuliche Episode seines Arbeitslebens bei jenem Arbeitgeber. Stellt sich also die Frage ob es das wirklich wert ist...

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Es ist schon sehr ungewöhnlich, wenn tatsächlich nur Azubis Weihnachtsgeld erhalten.
1. Frage: Gilt ein Tarifvertrag?
2. Was steht im Arbeitsvertrag zu Sonderzahlungen?
Entweder im TV oder im AV ist das üblicherweise festgelegt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Jau, Altona, das finde ich auch, deshalb meine Nachfragen...sowas hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört, daß nur die Azubis Weihnachtsgeld bekommen. Aber ich kenne ja auch nicht alle Betriebe :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Macabros666
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ist ein "privater" EDEKA Laden...
ich lasse mir den AV bringen und schaue nach, was da drinnen steht.
Aber so frech wie es sich anhörte, wollten sie es direkt im nächsten Monat komplett wieder einbehalten ...
nur wenn es so kommt, liegt sie unter der Pfändungsgrenze.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Macabros666):
Nun kommt der AG aber auf die Idee das es Irrtümlich gezahlt wurde und verlangt das Geld zurück.
Und was genau schreibt der AG und

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Macabros666):
Nun kommt der AG aber auf die Idee das es Irrtümlich gezahlt wurde und verlangt das Geld zurück.
Und was genau schreibt der AG und welchen Grund gibt er an?

Will er Weihnachtsgeld für 1 Jahr zurück oder für mehrere?

-- Editiert von Anami am 06.12.2018 12:40

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Macabros666):
Also es ist ein "privater" EDEKA Laden...


Und damit gilt KEIN Tarifvertrag und ein Betriebsrat wird vermutlich ebenso nicht existieren....
Bleibt einzig der Inhalt des Arbeitsvertrags.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Macabros666
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Macabros666):
Also es ist ein "privater" EDEKA Laden...


Und damit gilt KEIN Tarifvertrag und ein Betriebsrat wird vermutlich ebenso nicht existieren....
Bleibt einzig der Inhalt des Arbeitsvertrags.


ja genau
darauf warte ich ja ...

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