Ist Fristsetzung in der Kündigung richtig?

25. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
samy2006
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist Fristsetzung in der Kündigung richtig?

Guten Tag zusammen,

die Kündigung ist bei mir per Einschreiben am 18.08.22 zugegangen, diese wurde laut Datum am 16.08. erstellt.
Der Beschäftigungszeitraum ist 1,8 Jahre. Im Arbeitsvertrag ist damals eine Probezeit von 6 Monaten verienbart wurden, danach bekam ich eine 2malige Arbeitsvertragsverlängerung. Somit handelt es sich um keinen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich habe mich bereits informiert und bekam unterschiedliche Aussagen im Bezug auf die Kündigungsfrist. Mir wurde gesagt, dass es 2 Wochen seien, auch wenn die Probezeit von 6 Monaten vorbei sei. Auch ist mir die Kündigung zu spät zugegangen.

Vielleicht könnt Ihr mir hier Hinweise geben.

Vielen Dank.

MfG
samy

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von samy2006):
Mir wurde gesagt, dass es 2 Wochen seien, auch wenn die Probezeit von 6 Monaten vorbei sei

Die gesetzliche Mindestfrist ist vier Wochen bei weniger als zwei Jahren.

Zitat (von samy2006):
Somit handelt es sich um keinen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Das muss nicht so sein.

Zitat (von samy2006):
danach bekam ich eine 2malige Arbeitsvertragsverlängerung.

Wann (Datum) oder Wie (Ereignis) sollte denn die zweite Verlängerung enden?

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#2
 Von 
samy2006
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Wann (Datum) oder Wie (Ereignis) sollte denn die zweite Verlängerung enden?

Sie würde am 30.12.2022 enden.

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#3
 Von 
samy2006
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Die gesetzliche Mindestfrist ist vier Wochen bei weniger als zwei Jahren.

ist hier vielleicht 2 Wochen gemeint bei unter 2 Jahren?

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#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Nein, 4 Wochen. Paragraph 622 Abs. 1 BGB

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#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von samy2006):
Sie würde am 30.12.2022 enden.


Wenn der zweite Vertrag zeitlich befristet ist, kann man den nicht wirklich "normal" kündigen.

Ob die Befristung letztlich wirksam ist ist hier m.e. erstmal nebensächlich, zumindest wenn der AG sich darauf berufen will.

Was steht denn in der Kündigung und was ist ihr Ziel?

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#6
 Von 
samy2006
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
steht

Sie haben einen Großkunden verloren und deshalb hieß es in der Kündigung:
Wir können Sie leider im Unternehmen nicht weiter beschäftigen.

-- Editiert von User am 25. August 2022 08:38

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Versuchen wir das mal etwas strukturiert darzustellen.
Dazu ein paar Fragen:

Du hast ein befristetes Arbeitsverhältnis, korrekt?
Was für eine Kündigung hast du bekommen, ordentliche, außerordentliche?

Hintergrund, ein befristetes Arbeitsverhältnis kann normal nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden, es sei denn es wäre einzelvertraglich oder per Tarifvertrag etwas anderes vereinbart.

Also schauen, was in deinem Arbeitsvertrag steht und / oder ob ein Tarifvertrag für dich gilt, ist dort nichts zu finden ab zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen.

Beachte, dass für die Kündigungsschutzklage die Frist bereits läuft.
Frist ist 3 Wochen ab Zugang, wobei man nicht bis zum letzten Tag warten sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
samy2006
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Du hast ein befristetes Arbeitsverhältnis, korrekt?
Was für eine Kündigung hast du bekommen, ordentliche, außerordentliche?


- einen befristeten Arbeitsvertrag
- eine außerordentliche Kündigung

Zitat (von spatenklopper):
Hintergrund, ein befristetes Arbeitsverhältnis kann normal nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden, es sei denn es wäre einzelvertraglich oder per Tarifvertrag etwas anderes vereinbart.


Ich denke es handelt sich hier um eine außerordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen. Der Arbeitsplatz ist ja weggefallen, weil sie den Kunden verloren haben. Zumindestens ist das die Begründung im Kündigungsschreiben.


Zitat (von spatenklopper):
Also schauen, was in deinem Arbeitsvertrag steht und / oder ob ein Tarifvertrag für dich gilt, ist dort nichts zu finden ab zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen.


Im Vertrag steht zwar das Wort Tarif aber nicht um welchen es sich handelt. Nach einer Suche bin ich auf die Gebäudereiniger-Handwerkstarife gestossen.

-- Editiert von User am 25. August 2022 12:56

-- Editiert von User am 25. August 2022 12:57

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Kannst du mal bitte schreiben, was in der Kündigung ---wörtlich-- steht?
- Eine ordentliche Kündigung zum xx. Datum... oder
- Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung zum xx.Datum...oder was?
Was du denkst, ist evtl. egal.

- Zu wann wurdest du gekündigt?
- Wieso ist dir die Kündigung am 18.8. zu spät zugegangen?

Es gilt also für dich der Tarifvertrag, den du gefunden hast, wenn du als Gebäudereiniger im Handwerksbetrieb arbeitest.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wenn du einen befristeten AV hast, ist die Frage, ob es vor Ende der Frist eine Kündigungsmöglichkeit gibt und wie die beschaffen ist. Eine 'außerordentliche betriebliche Kündigung', weil ein Kunde wegfällt, halte ich für höchst fragwürdig, weil so das betriebliche Risiko auf den AN abgewälzt würde - da rate ich auf jeden Fall zum Gang vor das Arbeitsgericht. (Du kannst sozusagen nur gewinnen, denn schlechter geht nicht.)
Aber wie so oft: der Wortlaut, der Wortlaut.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat (von samy2006):
Nach einer Suche bin ich auf die Gebäudereiniger-Handwerkstarife gestossen.


Nach dem Manteltarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten der Gebäudereinigung kann ein Arbeitsverhältnis bei einer Beschäftigungsdauer von weniger al 5 Jahren mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist stimmt also.

Da es sich jedoch um einen befristeten Vertrag handelt, muss jetzt noch geprüft werden, ob eine Kündigung überhaupt zulässig ist.

Sollte das der Fall sein, dann muss zusätzlich geprüft werden, ob die Sozialauswahl korrekt erfolgt ist.

-- Editiert von User am 25. August 2022 15:22

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