Ich habe mal eine Frage ich arbeite als Friseurin und habe eine wöchentl. Arbeitszeit von 25 h von Mo-Sa bei 5 Arbeitstage!
Nun verlangt unsere Chefin das wir am 4.1.09 also Sonntags zu einem Lehrgang gehen von 9 uhr -16 Uhr, aber ohne Bezahlung und sie sagte die Teilnahme ist Pflicht sonst wird ne Lohnkürzung durch geführt. Ist das überhaupt rechtens kann sie von uns Verlangen das wir dahin gehen an einem Sonntag? Ich würde es verstehen wenn es in der Woche Abends ist oder Samstags aber Sonntags? Meine Kollegen und ich wir sind Verzweifelt weil wir nicht wissen wie wir uns Verhalten sollen bitte helft mir !!!
LG
Katakis
Ist das Rechtens was meine Chefin da abzieht?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo und servus,
wenn Sie keinen Arbeitsvertrag haben wo so etwas vereinbart wurde, dann haben Sie natürlich keine Verpflichtung daran teilzunehmen und Ihren Sonntag dafür zu opfern. Ich weiß, dass das im Friseurhandwerk gerne von den Innungen so organisiert wird und gerade an Wochenendtagen solche Fortbildungen angeboten werden. Da geht natürlich dann keine Arbeitszeit verloren.
Sehr gut wäre es natürlich, wenn die "ganze Mannschaft" (also Ihre Kolleginnen und Sie) sich einig wären und diese Art der Fortbildung ablehnen würden. Hier stimmt die alte Weisheit "Einigkeit macht stark". Wenn hier welche ausbrechen, dann werden die "Verweigerer" immer mit Nachteilen rechnen müssen. Andernfalls aber kann die Chefin nix machen, da wird sie sich zwar ärgern und Ihnen allen vielleicht Desinteresse am Beruf, an der Arbeit und an der Fortbildung vorwerfen, aber ernsthaft brauchen Sie m. E. nichts befürchten.
Sepp aus Oberbayern
In meinem Arbeitsvertrag steht zwar das ich an Weiterbildungen teil nehmen muss aber irgendwie hat es ja nichts mit dem Friseurhandwerk zu tun sondern mit Erfolg im Beruf und so
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sonst sind die Weiterbildungen immer in der Woche nach Feierabend und damit habe ich ja auch kein Problem finde es nur ne Frechheit wegen dem Sonntag und dann noch diese Erpressung auf einer Art
@Sepp:
Dieser Anwalt hat eine ganz andere Meinung als puren Vertragstext:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=7389&ccheck=1
Ich würde mir ungern die Haare schneiden lassen, wenn ich weiß dass ich nur alten Kram von vor zwei Jahren bekomme.
Gelegentliche Weiterbildungen sind gut und steigern auch den eigenen Marktwert.
Geldstrafen stehen sicherlich nicht im Vertrag und wären demnach unzulässig.
Die meisten Angestellten würde sich freuen wenn sie eine kostenlose Weiterbldung erhalten würden.
K.
*Teilnahme ist Pflicht* - möglich. im vertrag müsste dann so etwas stehen wie: überstunden und mehrarbeit kann angeordnet werden. ggf. könnte die chefin die weigerung mit einer abmahnungt ahnden - das war es dann aber auch. und ob die bestand hätte, wäre eine spannende frage. dass die schulung an einem sonntag stattfindet, ist eine sache für sich. es gibt kein recht, alle sonntage im jahr frei zu haben - es ist mehr eine frage der disposition, also der kommunikation, dass AN früh genug davon erfahren und sich entsprechend organisieren können. dass die schulung als solche vom betrieb bezahlt wird, ist in ordnung. dass die zeit nicht als arbeitszeit gerechnet werden soll, ist schwieriger einzuschätzen: einerseits gibt es die verprlchtung zur fortbildung, andererseits ist die frage, was genau denn inhalt der schulung ist. wenn es unmittelbar zum kern des geschäfts gehört und notwendig ist, den job tun zu können, wäre es m.e. wohl arbeitszeit. wenn nicht, nun ja ....
*sonst wird ne Lohnkürzung durch geführt* - auf welcher rechtsgrundlage denn? diese drohung dürfte ins leere gehen.
ein generelles problem in einem friseurbetrieb dürfte sein, dass er weniger als 10 beschäftigte haben könnte - davon hängt am ende ab, wie es um den kündigungsschutz steht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
69 Antworten
-
19 Antworten