Hallo,
ich habe zum 31.08.15 gekündigt.
Laut Vertrag 30 Urlaubstage, diese auch eingereicht und genehmigt bekommen. Arbeite seit 2010 in dem Unternehmen.
Nun ist mein Urlaubszettel in der Personalabteilung gelandet und die sagte, ich hätte nur Anspruch auf die gesetzlichen20 Tage (-9 die ich schon genommen habe), also 11.
Find das eine Sauerei, weil ich wirklich sehr sehr viel für das Unternehmen getan habe! Ich wurde auch schon 2x von dem Geschäftsführer übers Ohr gehauen, darum ist mein vertrauen weg.
Wir sind tarifgebunden..
Ist das schon eine "Freizeichnungsklausel"?
- Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat hat der Arbeitnehmer. -
Oder fehlt hier wirklich die Abgrenzung gesetzlich/vertraglich? Kann es sein, dass dies schon vorher irgendwie steht oder muss diese Abgrenzung direkt bei der Klausel stehen?
Ist das eine "pro rata temporis" ?
5. Juni 2015
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Frage vom 5. Juni 2015 | 10:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das eine "pro rata temporis" ?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 5. Juni 2015 | 10:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weil ich in der 2. Jahreshälfte kündige, dann hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
meine Frage dreht sich hier um gesetzlich oder vertraglich...
Ich möchte gerne wissen, ob die Klausel rechtgültig ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Juni 2015 | 11:32
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Zitat:Wir sind tarifgebunden..
Die Frage wird dann wohl nicht gesetzlich/vertraglich sondern gesetzliche/tarifvertraglich sein.
Da hier keiner weis, was zum Urlaub im TV steht, kann man auch schlecht antworten.
Eine 12tel-Regelung ist jedoch in den meisten Tarifverträgen enthalten, sodass die Personalabteilung Recht haben könnte.
#4
Antwort vom 5. Juni 2015 | 19:25
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
ZitatIst das schon eine "Freizeichnungsklausel"? :
- Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat hat der Arbeitnehmer. -
Das ist zwar eine. Die würde jedoch bei einem Formulararbeitsvertrag beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte ins Leere laufen.
Wenn jedoch ein Tarifvertrag angewendet wird, dann sieht es wie Eidechse schon schrieb anders aus. Dann müsste man dort nachsehen. Zudem unterliegen TV nicht der BGB-Klauselkontrolle und daher würde bei einem TV so eine pro-rata-temporis Klausel erfolgreich durchgehen. Der gesetzliche Mindesturlaub muss auch da gewährt werden.
ZitatWenn du zum 31.08 aufhörst dann kannst du nicht den vollen Jahresurlaub bekommen, warum auch. :
Damit Du lieber des öfteren einen Blick ins Gesetz werfen kannst, als in sämtlichen Threads Deine Gedankengänge 1:1 niederzuschreiben?
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