Ist das gesetzlich legitim?

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Miabacia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das gesetzlich legitim?

Liebe Foren-Mitglieder,

ich hätte eine kurze Frage. Mein Chef (ich selbst bin 450 Euro Kraft) hat mich darum gebeten, dass ich an einem Tag x arbeite. Da ich an diesem Tag nicht konnte, habe ich ihm das mitgeteilt. Er hat daraufhin eine andere 450 Euro Kraft darum gebeten an jenem Tag x zu arbeiten. Da diese Kraft bereits in diesem Monat an die Grenze zu den 450 Euro gearbeitet hat, bat mich mein Chef um eine zweite Sache. Er wollte, dass ich mich in unsere Arbeitsliste eintrage, damit ich das Gehalt von diesem Tag beziehe, obwohl ich an diesem Tag zu den besagten Zeiten nicht arbeiten würde und dem anderen dann sozusagen am Ende des Monats das Geld bar auszahle. Ich habe mich geweigert dies zu tun, mit der Begründung, dass mir die Sache aus Steuergründen und Versicherungsgründen komisch vor kommt. Liege ich damit richtig oder ist die Bitte meines Chefs legitim und gesetzlich in Ordnung?

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Freilich ist es eine Mogelei. Sonst wäre diese krude Gestaltung ja völlig unnötig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Freilich ist es eine Mogelei

Eher eine erfüllung diverser Straftatbestände



Zitat (von Miabacia):
Ist das gesetzlich legitim?

Nicht mal ansatzweise ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Da die Grenze von 450€ zweimal pro Jahr überschritten werden darf, wenn dann in anderen Monaten entsprechend weniger verdient wird, stellt die Überschreitung der Grenze für die Ersatzkraft ggf. gar kein Problem dar.

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