Vorgeschichte: Meine Frau steht am Arbeitsplatz unter großem psychologischem Druck. Sie wird regelmäßig von ihrer Chefin auf unangebrachte Weise auf ihr persönliches Leben angesprochen / kritisiert. Auch ihre Arbeit wird regelmäßig klein geredet. Daher möchte sie auf eine Vorteilshafte Weise den Arbeitsplatz verlassen.
Da bekannt war, dass ihr Abreitsvertrag geändert werden soll (kürzere Arbeitszeit und damit verbundene Lohnanpassung) habe ich mir deshalb gedacht, dass eine Änderungskündigung das beste Ergebnis für sie darstellt. Leider kam es dabei zu einem Problem. Mein Frau hat eine mündliche Absprache per Mail bestätigt.
Hier die Details:
Der Arbeitsvertrag ist von 2017. D.h. die Gesetzesänderung, dass für Änderungen auch die Textform ausreicht, war bereits in Kraft getreten (soweit ich das richtig verstanden habe).
In ihrem ursprünglichen Arbeitsvertrag (2017) steht: "Änderungen oder Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Arbeitsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform."
Vor einigen Wochen gab es eine mündliche Absprache zu den neuen Arbeitsbedingungen ab August 2022.
Meine Frau schrieb ihrer ich Chefin am Folgetag: "Hall *****, ich stimme dem Vorschlag von gestern zu meinen Arbeitsvertrag zu den besprochenen Konditionen zu ändern."
Jetzt, mitte August erhielt sie endlich die Änderung zum Unterschreiben in Schriftform (Änderung ab 01.08.2022).
Ist es jetzt noch möglich diese Änderung abzulehnen und eine Änderungskündigung zu provozieren oder ist die Mail meiner Frau bereits eine rechtskräftige Einwilligung?
Die Mail meiner Frau hat keine digitale Unterschrift.
Ich freue mich auf aussagekräftige Antworten, da ich als juristischer Laie nicht alle Feinheiten wie z.B. Schriftform / Textform verstehe.
-- Editiert von User am 17. August 2022 17:41
Ist diese Änderung des Arbeitsvertrages rechtsmäßig?
17. August 2022
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Frage vom 17. August 2022 | 17:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist diese Änderung des Arbeitsvertrages rechtsmäßig?
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#1
Antwort vom 17. August 2022 | 17:44
Von
Status: Weiser (17365 Beiträge, 6466x hilfreich)
ZitatIst es jetzt noch möglich diese Änderung abzulehnen und eine Änderungskündigung zu provozieren :
a) deine Frau kann sich noch eines anderen besinnen und muss diese Vereinbarung nicht unterschreiben.
b) die Folge ist aber nur, dass der AV in seiner bisherigen Form weiter existiert - eine Änderungskündigung ergibt sich weder aus der Verweigerung, noch aus deiner Schilderung oben.
c) wenn deine Frau so unter Druck steht und unfreundlich behandelt wird, läge eine Eigenkündigung nahe
#2
Antwort vom 17. August 2022 | 23:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Zitat"Änderungen oder Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Arbeitsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform." :
Sofern das keine individuell ausgehandelte Klausel war, wäre diese nichtig.
ZitatIst es jetzt noch möglich diese Änderung abzulehnen :
Klar.
Zitatist die Mail meiner Frau bereits eine rechtskräftige Einwilligung? :
Ja, würde ich so sehen.
Angebot, Annahme, übereinstimmende Willenserklärung.
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#3
Antwort vom 18. August 2022 | 14:35
Von
Status: Schüler (376 Beiträge, 95x hilfreich)
Zitat:
Zitat (von go614673-9):
ist die Mail meiner Frau bereits eine rechtskräftige Einwilligung?
Ja, würde ich so sehen.
Angebot, Annahme, übereinstimmende Willenserklärung.
Und die Tatsache, dass es nachträglich diese Änderung noch mal schriftlich gab, damit sie vom AN unterschrieben werden kann, würde nichts an deiner Antwort ändern??
Ich räume ein, dass es wohl auf die Reaktion des AG ankommt, wenn das Papier nicht unterzeichnet wird
LG
Ally
#4
Antwort vom 18. August 2022 | 17:12
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
ZitatJa, würde ich so sehen. :
Angebot, Annahme, übereinstimmende Willenserklärung.
Zitatich stimme dem Vorschlag von gestern zu meinen Arbeitsvertrag zu den besprochenen Konditionen zu ändern." :
Der Beweis, das das was besprochen wurde dem entspricht, was verschriftlicht wurde wird kaum zu erbringen sein. Zumal es im Arbeitsrecht ein Ungleichgewicht in den Verhandlungspositionen gibt...
Aber, Mal grundsätzlich: jede Reaktion wird eine Folge haben.
#5
Antwort vom 19. August 2022 | 02:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Zitatdass es nachträglich diese Änderung noch mal schriftlich gab, damit sie vom AN unterschrieben werden kann, würde nichts an deiner Antwort ändern?? :
Wie immer, es kommt darauf an ...
Wenn eine der individuellen Absprachen war das die Änderungen erst dann gelten sollten, wenn es schriftlich, mit Unterschrift fixiert wurde, ist das was anderes.
Auch wenn dort nicht das drinsteht, was abgesprochen war, wäre es als ein neues Angebot zu werten.
Ansonsten wäre es eher als Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflichten zu sehen.
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