Hallo liebe Forianer,
folgende Kündigung erreichte jemandem im Bekanntenkreis:
.....
hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis form- und fristgerecht zum 31.08.2017, da Sie aufgrund ihrer Nebentätigkeit, für die sie mittlerweile mehr Zeit aufwenden als für ihre Hauptarbeitsstelle unter Druck geraten und sie hierdurch ihrer Tätigkeit bei uns nicht mehr in gewohnter Weise nachkommen können.
Ihre Unterlagen.....bla bla bla
MFG
(Rechtschreib- und Grammatikfehler sind nicht von mir, sondern genau so in dem Schreiben!!!)
Fakten habe ich noch folgende:
- Arbeitsstelle: Tankstelle
- AG wusste von der "Nebentätigkeit"
- die Nebentätigkeit ist in dem Sinne der Schritt in die Selbstständigkeit des Gekündigten (Aufbau der Selbstständigkeit)
- wahrscheinlich ohne Lohnsteueranmeldung, bin mir aber nicht sicher
Was meint Ihr? Arbeitsgericht ja oder nein? Müsste er nicht vorher abgemahnt werden?
Lieben Dank schon im Voraus.
-- Editier von Frau Hilflos65 am 01.08.2017 11:52
Ist diese Kündigung rechtskräftig?
1. August 2017
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Frage vom 1. August 2017 | 11:51
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 23x hilfreich)
Ist diese Kündigung rechtskräftig?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 1. August 2017 | 12:15
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Seit wann beschäftigt? Wieviel Mitarbeiter hat die Tanke?
Jede Kündigung wird rechtskräftig, wenn nicht dagegen geklagt wird.
-- Editiert von altona01 am 01.08.2017 13:30
#2
Antwort vom 1. August 2017 | 12:15
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6464x hilfreich)
Jede Kündigung wird wirksam, wenn AN nicht binnen 3 Wochen nach Zugang K'schutzklage einreicht.
Ob die Begründung trägt, sei dahingestellt (wenn aber eine angegeben ist, muss sie auch stimmen). In einem Kleinbetrieb - den ich bei Tankstelle annehme - braucht es aber gar keinen K'Grund. Die Aussichten in dieser Sache mögen evtl. gar nicht so schlecht sein, aber dann ,,,
Ob AN 'Lust' auf eine Klage gegen diese Kündigung hat?
-- Editiert von blaubär+ am 01.08.2017 12:16
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