Ist diese Versetzung zulässig?

9. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Norbert324
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist diese Versetzung zulässig?

Guten Tag liebe Gemeinde,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:

Herr Mustermann ist ausgebildeter Industriekaufmann und in der Muster GmbH im Vertriebsinnendienst, Bereich Auftragsabwicklung tätig. Die Muster GmbH ist sein ehemaliger Ausbildungsbetrieb und er ist nun vier Jahre als gelernter Industriekaufmann in tätig.

Letzte Woche bekam Herr Mustermann die Information von seiner Chefin, dass er zukünftig seine Aufgaben aus dem Bereich Auftragsabwicklung an andere Kollegen abgeben soll und dafür Aufgaben aus dem Bereich QS (Qualitätssicherung) übernehmen soll. Die Chefin hat auch gesagt, dass Herr Mustermann langfristig komplett in die QS versetzt werden soll. Bisher wurden diese Aufgaben von einem QMB (Qualitätsmanagementbeauftragter) wahrgenommen, der auch einen Dr.-Titel hat.

Herr Mustermann spekuliert und vermutet, dass seine Chefin Kosten sparen will, weil der QMB einen deutlich höheren Stundenlohn hat als Herr Mustermann. Herr Mustermann selbst liegt nämlich nur knapp über Mindestlohn, als ausgelernter Industriekaufmann!

Herr Mustermann hat auch noch einmal seinen Arbeitsvertrag durchgelesen, dort steht unter "Versetzung":

„Der Arbeitnehmer wird als Mitarbeiter im Vertriebsinnendienst eingestellt. Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer unter Beibehaltung der Vergütung andere gleichwertige Arbeitsaufgaben zuzuweisen, soweit dies bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Arbeitnehmer zumutbar ist".

Es gibt in der Firma keinen Betriebsrat und keine Gewerkschaften.

Folgende Fragen stellt sich Herr Mustermann:

a) Ist es rechtlich zulässig, dass Herr Mustermann als gelernter Industriekaufmann (Tätigkeitsbereich: Auftragsabwicklung) in die QS versetzt werden kann?

b) Kann Herr Mustermann sich gegen diese Versetzung rechtlich wehren?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Besten Dank im Voraus!

-- Editiert von Norbert324 am 09.03.2019 18:00

-- Editiert von Norbert324 am 09.03.2019 18:01

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Norbert324):
a) Ist es rechtlich zulässig, dass Herr Mustermann als gelernter Industriekaufmann (Tätigkeitsbereich: Auftragsabwicklung) in die QS versetzt werden kann?

Ja.



Zitat (von Norbert324):
b) Kann Herr Mustermann sich gegen diese Versetzung rechtlich wehren?

Auch hier: Ja . Der Rechtsweg steht jedem offen. Dann würde ein Gericht prüfen, ob dies bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Arbeitnehmer zumutbar ist.



Was genau würde denn von Seite des Arbeitnehmers gegen die Versetzung sprechen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Die Zuweisung gleichwertiger Tätigkeiten ist vom Arbeitsvertrag abgedeckt.
Und eine Tätigkeit als QMB erscheint auf den ersten Blick mindestens gleichwertig.

Hat der Arbeitnehmer Anhaltspunkte, dass die QMB-Tätigkeit "minderwertiger" ist?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Nach der Darstellung - S. Bemerkungen über den besser bezahlten QMB mit Doktortitel - sieht es mir eher so aus, dass Mustermann befürchtet, höherwertige Tätigkeit leisten zu sollen, aber ohne entsprechende Entlohnung. Zudem könnte es sein, dass er sich im Vertrieb eher beheimatet sieht als im QM.

Ob QM tatsächlich höher zu bewerten ist, vermag ich nicht einzuschätzen. Sicher ist wohl, dass eine Firma frei darin ist, wie sie bestimmte Aufgaben einpreist - es könnte auch schlicht sein, dass die Firma zu der Auffassung gekommen ist, dass QM nicht so hoch bezahlt werden muss und die Planstelle entsprechen neu bewertet hat.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Norbert324
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Vielen Dank für die Antworten!

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau würde denn von Seite des Arbeitnehmers gegen die Versetzung sprechen?



Nun, der Arbeitnehmer, in diesem Fall Herr Mustermann fühlt sich mit vier Jahren Berufserfahrung schon sehr sicher im Bereich der Auftragsabwicklung. Er fühlt sich auch sehr wohl in der Auftragsbearbeitung und er ist nicht der Mensch, der unbedingt versetzt werden möchte.

Zitat (von drkabo):
Hat der Arbeitnehmer Anhaltspunkte, dass die QMB-Tätigkeit "minderwertiger" ist?


Nein, dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Die Aufgaben als QMB sind hier in keinem Fall minderwertiger sondern in jedem Fall gleichwertig. Ob die Tätigkeiten als QMB höherwertiger als die Aufgaben in der Auftragsbearbeitung sind, lässt sich nur schwer beurteilen. Da kann man wohl zu verschiedenen Ansichten kommen. Der Stundenlohn des jetzigen QMB ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit deutlich höher als der Stundenlohn von Herrn Mustermann, zumal der jetzige QMB auch einen Dr.-Titel hat und sich das auch entsprechend vergüten lässt.


Zitat (von blaubär+):
Nach der Darstellung - S. Bemerkungen über den besser bezahlten QMB mit Doktortitel - sieht es mir eher so aus, dass Mustermann befürchtet, höherwertige Tätigkeit leisten zu sollen, aber ohne entsprechende Entlohnung. Zudem könnte es sein, dass er sich im Vertrieb eher beheimatet sieht als im QM.


Richtig! Genau so ist es! Nochmals danke für alle Antworten!

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// ... er ist nicht der Mensch, der unbedingt versetzt werden möchte.

Und das ist nun wirklich kein starkes Argument.
[Und nur der Genauigkeit halber: es handelt sich nicht wirklich um eine Versetzung, solange die Arbeit am selben Standort zu leisten ist, sondern um eine Umsetzung.]

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Norbert324):
Er fühlt sich auch sehr wohl in der Auftragsbearbeitung und er ist nicht der Mensch, der unbedingt versetzt werden möchte.

Das dürfte nicht wirklich relevant sein.

Anders wäre es wenn einem die notwendige Qualifikation fehlen würde.



Zitat (von Norbert324):
Ob die Tätigkeiten als QMB höherwertiger als die Aufgaben in der Auftragsbearbeitung sind, lässt sich nur schwer beurteilen.

Ja, da müsste man als Grundlage erst mal die beiden Stellenbeschreibungen im Detail miteinander vergleichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat:
Herr Mustermann selbst liegt nämlich nur knapp über Mindestlohn, als ausgelernter Industriekaufmann!


ist ja viel mehr das Problem. Vielleicht wäre das für Herrn Mustermann mindestens eine gute Gelegenheit, das eigene Gehalt hochzuverhandeln?

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