Ist dieses einfache Arbeitszeugnis in Ordnung?

3. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
mmarin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist dieses einfache Arbeitszeugnis in Ordnung?

Es geht um einen Verkäufer in Teilzeit, der nebenbei Einblicke in der Geschäftsleitung, Buchführung und Inventur bekam, und dort auch eingesetzt wurde.
Das Unternehmen besteht aus sechs Filialen, Kleinmarkt/Quick Shop, großteils im Familienbetrieb. Etwa 15 Mitarbeiter.

Zitat:
Arbeitszeugnis


Herr xxx
geboren am ...

war vom 02.09.2007 bis 30.08.2008 als Verkäufer in unseren Filialen xxx, xxx, xxx, xxx und xxx angestellt.
Darüber hinaus war er bei uns in der Unternehmensleitung, der Buchführung-, und bei Inventuren tätig.

Dabei war er mit folgenden Aufgaben betraut:

Kundenberatung, Kundenbedienung und aktiver Verkauf
Kassiertätigkeit einschließlich eigenverantwortlicher Kassenabrechnung
Kassenbuchführung und Quartalsabschluss
Einarbeitung und Betreuung neuer Mitarbeiter
Warenpräsentation einschließlich Werbeauf- und abbauten
Einrichtung von Kassensystemen und Handscannern
Einrichtung und Überprüfung der Sicherheitssysteme
Bestandsführung und pflege inklusive Bestellungen
Inventurarbeiten
Sonstige Aufgaben nach Anweisung der Vorgesetzten


Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm weiterhin alles Gute.

ORT, DATUM
UNTERSCHRIFT - Unternehmensleiter


Ich bitte um Verbesserungsvorschläge und würde gerne wissen ob das so guten gewissens eingesetzt werden kann.

Vielen Dank für eure Mühen

Gruß
mmarin


-- Editiert am 03.08.2010 13:30

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
kathy1986
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist ein einfaches Zeugnis und es ist alles drin, was rein gehört. Aber warum verlangen Sie kein Qualifiziertes? Ich denke sowas kommt bei zukünftigen Arbeitgeber immer gut an. Schließlich zählen auch die Persönlichen Aspekte, wie sich der Arbeitnehmer verhällt etc.

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