Hallo !
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum 15.03.23 kündigen.
In meinem Arbeitsvertrag steht:
Zitat:Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der
Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei
Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist eine
Kündigung für beide Seiten nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gem.
§ 622 BGB zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen
oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.
Im §622 BGB steht:.
Zitat:(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Soweit so klar - kann es aber dennoch Gründe geben, warum eine Kündigung zum 15. nicht möglich ist ?