Ist eine AN Kündigung zum 15. möglich ?

20. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dr.Motte
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)
Ist eine AN Kündigung zum 15. möglich ?

Hallo !
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum 15.03.23 kündigen.
In meinem Arbeitsvertrag steht:

Zitat:
Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der
Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei
Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist eine
Kündigung für beide Seiten nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gem.
§ 622 BGB zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen
oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.


Im §622 BGB steht:.

Zitat:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


Soweit so klar - kann es aber dennoch Gründe geben, warum eine Kündigung zum 15. nicht möglich ist ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17433 Beiträge, 6488x hilfreich)

... du schreibst nicht, wie lange bzw. seit wann du schon für deinen AG schaffst. Wenn du länger als 2 Jahre dort bist, gelten die K-Fristen nach Abs. 2 des § 622 BGB. Das ergibt sich aus dem letzten Satz deines Zitats aus dem AV. Dann geht es nur noch zum Ende des Kalendermonats nach wachsenden Fristen.

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#2
 Von 
Dr.Motte
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... du schreibst nicht, wie lange bzw. seit wann du schon für deinen AG schaffst. Wenn du länger als 2 Jahre dort bist, gelten die K-Fristen nach Abs. 2 des § 622 BGB. Das ergibt sich aus dem letzten Satz deines Zitats aus dem AV. Dann geht es nur noch zum Ende des Kalendermonats nach wachsenden Fristen.


Ah ok. Noch unter 2 Jahre.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Und als Alternative gibt es noch den Aufhebungsvertrag ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17433 Beiträge, 6488x hilfreich)

Zitat (von Dr.Motte):
Ah ok. Noch unter 2 Jahre.

... dann kannst du kündigen zum 15. eines Monats oder zu Monatsende; K-Frist: 4 Wochen.

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