Ist eine Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft?
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Ist eine Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft?
14. Oktober 2010
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Frage vom 14. Oktober 2010 | 12:30
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Ist eine Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft?
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2010 | 12:37
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Die Kündigung bedeutet die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch eine Kündigungserklärung.
Dies ist juristisch so festgelegt, meines Wissens nach.
#2
Antwort vom 14. Oktober 2010 | 12:49
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Ja danke, aber ich müsste wissen, ob man eine Kündigung als einseitiges Rechtsgeschäft definiert.
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#3
Antwort vom 14. Oktober 2010 | 13:12
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/einseitige-rechtsgeschaefte.html
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