Ist eine Leistungsbeurteilung vergleichbar mit einem Zeugnis?

27. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.07.2011 10:57:58
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Ist eine Leistungsbeurteilung vergleichbar mit einem Zeugnis?

Hallo,
Arbeitnehmer A wechselt aus Abteilung X in Abteilung Y. A kommt mit dem Chef nicht gut zurecht (Chef ist Choleriker). Wenn der Chef jetzt für A eine Leistungsbeurteilung erstellt und A mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, was kann a machen? Muss A die Kenntnisnahme gegenzeichnen?
In der Zeit beim alten Chef fand keine Lesitungsbeurteilung statt. Ist das für die aktuelle Beurteulung relevant, wenn Zeiträume fehlen?
Ist eine Leistungsbeurteilung, die wohl zur Personalakte kommt, vergleichbar mit einem Zeugnis? Gelten ähnliche Bestimmungen?
Gruss Dieter

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wenn a mit der leistungsbeurteilung nicht einverstanden ist, kann a auf jeden fall eine stellungnahme dazu abgeben - etwa: dass besondere umstände nicht in die beurteilung eingegangen sind und dergleichen. dazu sollte a sich aber unterstützung holen.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.083 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen