Mein Arbeitgeber hat mir eröffnet, daß ich den seinen Wünschen entsprechenden Leistungen nicht vollstens erbringe. Zu Zeiten meiner Einstellung, nach Beendigung der Probezeit und auch im Arbeitsvertrag sind diese "Wünsche" nie in der Form wie im letzten Gespräch geäußert wurden und ich habe auch nie behauptet, daß ich sie erbringen könnte.
Nun fordert mein Arbeitgeber von mir eine sechsmonatige Trainingsmaßnahme und eine Lohnkürzung für diesen Zeitraum, da ich ja bis Beendigung dieser nicht die Leistung erbringe, welche ihm vorschwebt.
Ich hätte auch die Alternative, es allein zu versuchen bei gleichem Gehalt und wenn es nach drei Monaten nicht sichtbare Leistungserfolge gegeben hat, will er mich im Gehalt herunterstufen, bzw. evtl. kündigen.
Ich habe heute darüber bescheid bekommen und muß mich bis Anfang kommende Woche entscheiden.
Was soll und kann ich tun? Habe ich überhaupt eine Wahl? Ich habe nichts gegen eine Trainingsmaßnahme, aber gegen die Lohnkürzung!
Ich wäre für jeden Ratschlag dankbar.
Viele Grüße
T.
Ist eine Lohnkürzung möglich?
25. Oktober 2002
Thema abonnieren
Frage vom 25. Oktober 2002 | 00:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist eine Lohnkürzung möglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Oktober 2002 | 22:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte! Hat denn niemand einen Tipp für mich?
Tini
Und jetzt?
Schon
266.534
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten