Ist eine kündigung nach 3 Abmahnungen während einer Schwangerschaft möglich.

17. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lucasliebling
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist eine kündigung nach 3 Abmahnungen während einer Schwangerschaft möglich.

Nehmen wir an, dass eine Arbeitnehmer schon 3 Abmahnungen wegen der gleichen Sache hat, z.B. Kassendifferenzen. Hinzu kommt, dass die ANin schwanger währe. Darf ihr gekündigt werden, oder fällt das unter den Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes?

Wobei die 1. Abmahnung schon 7 Monate her sein könnte.



Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Vielleicht, vielleicht auch nicht.

Siehe hier http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__9.html Absatz 3. Aber Kassendifferenzen erscheinen mir da ein 'ungeeigneter' Kündigungsgrund.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Entscheidend sind nicht die Masse der Abmahnungen. Falls es eine Abmahnung gab, z.B. Kassenfehler, darf wegen diesem keine Kündigung ausgesprochen werden. Die Kassendifferenzkündigung ist mehr als schwach anzusehen. Hat der AG Kenntnis von der Schwangerschaft?

Seine Chance mit dieser Kündigung durchzukommen liegt bei 0,00%.

-- Editiert von raptor2 am 17.06.2008 19:51:46

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Sehe es wie raptor2.

Eine Schwangerschaft kann noch zwei Wochen nach einer Kündigung dem Arbeitgeber angezeigt werden, womit die Kündigung unwirksam wäre.
Formlose Mitteilung reicht erstmal. AG kann Attest anfordern, muss dannn aber die evt. Kosten dafür tragen.

Sollte AG sich nicht umgehend zur Rückgängigmachung der Kündigung entscheiden, dann muss schnell Klage eingereicht werden.

Eine solche kÜndigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.


Ich würde dringend raten gegen eine Kündigung vorzugehen, weil da viel Gehalt über die Monate dran hängt.

Fängt die Firma dann an zu mobben, sind FA üblicherweise recht kooperativ bei Erteilungen von Beschäftigungsverboten.
Gerade Kassentätigkeit ist ja körperlich recht anspruchsvoll und problematisch für die kindliche und mütterliche Gesundheit....





0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lucasliebling
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, eine Kassenaufsicht könnte Kassendifferenzen schon eng sehen...Denn als Kassierin ist ja Kassieren eine der Haupttätigkeiten.
Ja, der AG hat Kenntnis über die Schwangerschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Das ist dem Gericht egal.

Dann müssen Schwangere, deren Kreislauf stark belastet ist, eben einmal mehr nachzählen um Fehler zu reduzieren.
Akkordarbeit sowie akkordähnliche Arbeit ist für Schwangere sowieso strengstens untersagt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Denn als Kassierin ist ja Kassieren eine der Haupttätigkeiten.


Na und? Auch da passieren schon mal Fehler. Insofern nichts grob Fahrlässiges vorliegt (Extremfall: AN lässt immer wieder die Kassenlade mit Geld drin sperrangelweit offen stehen z.B.) find ich ne Kündigung aufgrund von Kassendifferenzen im normalen Rahmen, auf mehr als dünnen Füßen stehend.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Gehört es eigentlich zur Praxis im Unternehmen, dass bei Kassendifferenzen schriftlich abgemahnt wird ?
Die erste Abmahnung ist zwar wohl schon was länger her, aber sind die zweite und dritte erst nach Bekanntgabe der Schwangerschaft erfolgt ?

Es geht darum mögliche Systematiken auszuschließen, denn eine Kassenaufsicht kann eine Kasse eigentlich immer so türken, so dass die Kollegen schnell als Diebe darstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lucasliebling
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die "Hinweise". Wobei ja 3 Abmahnungen nicht automatisch eine Kündigung nach sich ziehen müssen. Der AG hat in dem Fall nur die Möglichkeit zu kündigen??

Und die Frage ist auch, ob sich ein AG in die Nesseln setzen möchte mit der Kündigung einer Schwangeren, die noch 6 Wochen arbeiten müsste?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lucasliebling
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

@maestro 1000

Eine Kassenaufsicht kann an einer Differenz nichts türken. Da nur die Kassiererin einen Schlüssel zur eigenen Kassenlade und dem darin enthaltenen Geld hat. Die Zweite Abmahnung geschahen während der Schwangerschaft bzw. nach Bekanntgabe der Schwangerschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Der AG hat in dem Fall nur die Möglichkeit zu kündigen?


Warum sollte er nur diese Möglichkeit haben? Und wie sollen wir andere Möglichkeiten eruieren, wenn wir nicht mal den Sachverhalt kennen? Das es Kassendifferenzen + Abmahnungen gegeben hat, ist als Info dann doch etwas wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Die Sinnhaftigkeit von 3 Abmahnungen für dasselbe Vorkommnis will mir nicht ganz einleuchten.
Normalerweise sollte für eine ordentliche Kündigung schon eine berechtigte Abmahnung greifen.

Die Kündigung ist bei Mutterschutz aber ja eh nicht drin.

Bei sechs Wochen vor Beginn des Mutterschutzes wäre ohnehin mal die/der FA auf die beschwerliche Kassenarbeit sowie gezieltes Mobbing hinzuweisen. Ein paar Tränen kullern lassen und schon gibts vielleicht sechs Wochen Urlaub mit Entgeltfortzahlung....

Das Mobben von Schwangeren ins Beschäftigungsvebot ist ohnehin beliebte Praxis in manchen Unternehmen, da die Kohle dann im Wesentlichen von der Krankenkasse kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Die Dame soll zu Ihrem Frauenarzt gehen. Umgehend. Darlegen dass Sie dort unter Druck gesetzt wird, kaum Pause hat und weiß ich was.

Daraufhin wird die Dame erst einmal Ruhe haben. Die Kündigung ist mehr als Schwachsinn, zumal der AG von der Schwangerschaft Kenntnis hat. Aber vielleicht braucht er mal einen gehörigen Einlauf von einem Arbeitsrichter.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

@raptor2:
Leider sind die Sanktionsmöglichkeiten von Richtern für unseriöse Unternehmen stark begrenzt. Die können nur geltendes Recht wiederherstellen.

Leider ist es so dass das geltende Arbeitsrecht unseriöse Firmen im Wettbewerb gegen seriöse und Arbeitnehmer mit Rechtsschutzversicherung unterstützt.
Die Möglichkeiten für die anderen sind bis auf wenige Ausnahmen stark eingeschränkt.

-- Editiert von Maestro1000 am 18.06.2008 11:31:52

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Mit Einlauf meinte ich ja auch nur, dass er dem mal erzählt, was der für ein Müll verzapft. habe ich bei uns hier schon oft erlebt, dass unwissende AG`s auch mal ne Ansage vom Richter kassiert haben...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lucasliebling
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, für die vielen Antworten.

Was der Kern meiner Frage ist: Ist man generell unkündbar, wenn man schwanger ist?? Wenn nein, was sind trifftige Gründe für eine Kündigung. Könnten das 3 Abmahnungen wegen Kassendifferenzen sein, da ja Kassieren zur Kerntätigkeit gehört? Allerdings auch vertrauenswürdigere Tätigkeiten gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Ist man generell unkündbar, wenn man schwanger ist?


Grundsätzlich ist niemand unkündbar.

Und die Meinungen zur Kündbarkeit wegen der Kassendifferenzen hast du schon. Wenn dir diese Meinungen anonymer user nicht reichen, dann frage einen Rechtsanwalt nach seiner rechtsverbindlichen Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen