Ist hier Willkür nachweisbar?

1. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
ya261180-16
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)
Ist hier Willkür nachweisbar?

Liebe Forummitglieder,
ich benötige hier eine eher neutrale Meinung inwiefern in meinem Fall die Willkür des AG nachvollziehbar ( und vor Gericht erfolgsversprechend) sein könnte..

AN ist in einem KleinSTunternehmen mit <10 MA fest seit über 1 Jahr angestellt. Laut Vertrag sind (nicht festgehaltene) Überstunden und Sonn/und Feietagsarbeiten vom AG durch Entgeld oder Freizeit auszugleichen. Überstunden werden täglich mind. 1-2 Stunden abverlangt. Ferner gibt es eine leistungsbezogene (freiwillige) Prämie am Jahresende.
Praktisch aber wurden die Überstunden gar nicht bezahlt aber eine Prämie die in ihrer Höhe ca 60% der Überstunden ausgleicht.

Neuester Vorfall- AN wurde zur Feiertagsarbeit aufgefordert in schriftlicher Form, auf eine höfliche Nachfrage wie das abzugelten ist, beschimpfte man sie solch ein unmoralische Frage zu stellen, das es ja doch Prämien gibt. AN weiss aber dass diese freiwillig ist, die Arbeit aber nicht...
AN meldet sich einige Tage vor dem Feiertag krank ( vorher nie krank gewesen), da sie aufgrund des ewig (seit 7 Mon.) verwehrten Urlaubs und Überstunden erschöpft war.
AG teilte ihr daraufhin sie müsse nicht mehr am Feiertag arbeiten und kündigte ihr ordentlich 2 Tage danach.
Nun ist der AG auch mit der Gehaltszahlung seit über 2 Wochen in Verzug und meldet sich einfach nicht.. Die anderen AN haben pünktlich ihre Gehälter bekommen...
Ist diesem Sachverhalt eine Willkür zu entnehmen?

-- Editiert am 01.07.2011 13:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Sie müssen innerhalb einer Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben, sonst müssen Sie sich über nichts mehr Gedanken machen.
Ach ja, die Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht vergessen!

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#2
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


grundsätzlich stellt sich das problem, daß der AG eben in einem kleinbetrieb jederzeit ohne angabe von gründen fristgemäß kündigen kann
inwiefern in deinem fall aussicht auf erfolg bestünde, falls du gegen die kündigung vorgehen würdest,
erscheint mir zweifelhaft,
das sollte aber ein fachanwalt beurteilen
Beschäftigte in Betrieben, in denen in der Regel nur zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt sind, genießen nach § 23 Abs. 1 KSchG keinen Kündigungsschutz (Kleinbetriebsklausel).

http://www.rechtsanwalt-axel-dietrich.de/kuendigungsschutz-im-kleinbetrieb.html

den ausstehenden lohn sowie urlaubsabgeltung wirst du im rahmen einer lohnklage einfordern müssen,
falls der AG freiwillig nicht zahlt
die angefallenen überstunden, sofern nachweisbar, würde ich auch gleich mit rein nehmen,
freiwillige prämie hin, freiwillige prämie her

eine klausel, wonach sämtliche überstunden mit einer freiwilligen prämie abgegolten sein sollen, wäre m.M.n. in zweifacher hinsicht unwirksam:
zum einen fehlt eine angabe zur konkreten anzahl der stunden, die durch eine prämie abgegolten sein sollen,
was das ganze nach § 307 BGB unwirksam macht
zum zweiten kann eine derartige überstundenabgeltung niemals "freiwillig" sein

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