Guten Tag, ich habe folgendes Problem: letzten Donnerstag (20.05.) bin ich von Arbeit gegangen ohne mich abzumelden. Der Grund war das mich ein Arbeitskollege psychisch belastet hat und ich einfach nur noch weg wollte. Ich bin direkt zu meinem Arzt gefahren, hab ihm die Lage geschildert und somit wurde ich vorerst bis zum 31.05. krankgeschrieben - danach hab ich sofort meine Personalchefin angerufen und es ihr mitgeteilt bis wann ich krankgeschrieben bin, die AU-Bescheinigung hab ich am nächsten Tag persönlich in meinem Betrieb abgegeben. Nun hab ich eine fristlose Kündigung im Briefkasten gehabt (Eingang 26.05.) aus dem Grund das ich verschwunden bin ohne mich persönlich abzumelden.
Nun möchte ich versuchen dagegen anzugehen - besteht da eine Chance?
Ist meine fristlose Kündigung rechtens?
26. Mai 2021
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Frage vom 26. Mai 2021 | 10:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist meine fristlose Kündigung rechtens?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2021 | 10:45
Von
Status: Weiser (17356 Beiträge, 6464x hilfreich)
Für eine fristlose Kündigung erscheint mir dein Versäumnis dann doch zu gering - eine Abmahnung wäre angemessen und fällig.
Folglich solltest du gute Chancen haben, gegen die Fristlose vorzugehen.
Dir ist bekannt, dass du binnen 3 Wochen seit Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben musst?
#2
Antwort vom 26. Mai 2021 | 10:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFür eine fristlose Kündigung erscheint mir dein Versäumnis dann doch zu gering - eine Abmahnung wäre angemessen und fällig. :
Ich wurde deswegen bereits schon einmal abgemahnt. Nur bin ich nicht gegangen weil ich keinen Bock mehr hatte sondern aus dem Grund einer psychischen Belastung. Wird da gesetzlich kein Unterschied gemacht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Mai 2021 | 11:04
Von
Status: Weiser (17356 Beiträge, 6464x hilfreich)
Du bist also Wiederholungstäter und hast in derselben Sache schon eine Abmahnung kassiert.
Das ändert die Sache möglicherweise durchaus zu deinem Nachteil.
Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied, ob aus diesem oder jenem Grund.
Vor Gericht könnte es aber einen Unterschied machen. Da gibt es ja noch die Güteverhandlung vor einem Richterspruch.
Psychische Belastung entbindet AN mitnichten davon, gewisse Standards einzuhalten.
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