Ist sowas erlaubt / Lagal Mindeslohn helfer Baugewerbe.

18. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)
Ist sowas erlaubt / Lagal Mindeslohn helfer Baugewerbe.

Ein Bekannter arbeitet seit fast 1 Jahr bei einem "Garten und Landschaftsbau" Betrieb.

Er bekommt dort sage und schreibe 9,27 die Stunde. Was ja der Mindeslohn in der Gartenbaubranche ist.

Er macht die genze Zeit aber fast nur Straßenbauer tätigkeiten. Meistens Pflaster arbeiten usw...
Nicht so wie die ganzen Gertenbauer die zB. meine Siedlung pflegen, rasenmähen, heckenschneiden usw..

Ist sowas erlaubt?

-- Editier von Bigsiwy am 18.03.2016 13:19

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Da Pflasterarbeiten, das anlegen von Wegen und die zugehörigen Vorarbeiten durchaus zum Tätigkeitsbereich eines Garten- und Landschaftsbauers gehören, kann man nur sagen, ja das ist erlaubt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Er bekommt dort sage und schreibe 9,27 die Stunde. Was ja der Mindeslohn in der Gartenbaubranche ist. Das liegt weit über dem Mindestlohn im Gartenbau, der bei sage und schreibe 8,00 bzw. 7,90 Euro (West/Ost) liegt: http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/1842/article/26473.html

-- Editiert von muemmel am 18.03.2016 16:22

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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