Hallo zusammen!
Ich habe ein paar Fragen an euch bzgl. der Übernahme von JAV Mitglieder. Ich bin seit 2 Jahren Mitglied der JAV in unserer Firma, meine Amtszeit endet in ca. 2 Wochen im November.
Nach § 78a BetrVG
habe ich nach ende meiner Amtszeit noch einen einjährigen besondern Übernahmeschutz.
Meine Ausbildung endet laut Ausbildungsvertrag 28.02.2011, allerdings wurde die Abschlußprüfung vorgezogen so dass die Ausbildung jetzt am 31.01.2011 mit der Verabschiedung und Bekanntgabe der Noten endet.
Es gibt einige freie Stellen im Betrieb, und die Personalabteilung hat auch schon signalisiert, dass sie ihrer Pflicht der Übernahme nachkommen werden.
Jetzt meine Frage dazu:
Den Antrag auf Übernahme nach § 78a BetrVG
haben wir am 01.11.2010 gestellt, ist dieser Antrag in der Dreimonatsfrist? Da ja das Datum der offiziellen Bekanntgabe der Noten als Ausbildungsende anzusehen ist, müsste dieser Antrag voll in der Frist liegen, oder irre mich da?
Die zweite Frage die ich dazu habe, ist das Thema Probezeit nach der Übernahme. Wenn ich das BetrVG und § 15 KSchG
richtig deute, so habe ich nach ende meiner Amtszeit auch noch einen besonderen Schutz vor Kündigung, sprich eine Probezeit würde es in dem anschließenden Arbeitsverhältnis nicht geben, ist das so korrekt?
Was wäre, wenn in einem Arbeitsvertrag eine solche Probezeit vorgesehen ist, wäre die als nichtig anzusehen?
Besten Dank schonmal im Voraus für eure Antworten!!
JAV Übernahme - Probezeit?
6. November 2010
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Frage vom 6. November 2010 | 18:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
JAV Übernahme - Probezeit?
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#1
Antwort vom 6. November 2010 | 19:18
Von
Status: Praktikant (540 Beiträge, 175x hilfreich)
wurde bereits zufriedenstellend beantwortet, oder ?
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