Ich wurde zum 31.12.02 gekündigt. Da ich eine Kündigungsschutzklage eingereicht habe, bekomme ich meine Abfindung erst nach Abschluß der Verhandlung(voraussichtlich Ende Mai 2003). In welchem Jahr muß die Versteuerung erfolgen, im Jahr der Auszahlung oder im Jahr der Entstehung des Anspruches? Da ich noch arbeitslos bin, wäre eine Versteuerung 2003 für mich wesentlich günstiger. Kann man das beeinflussen?
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"Conny"
Jahr der Versteuerung der Abfindung
22. April 2003
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Frage vom 22. April 2003 | 14:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahr der Versteuerung der Abfindung
#1
Antwort vom 22. April 2003 | 16:38
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 260x hilfreich)
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