Jahr der Versteuerung der Abfindung

22. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Connywey
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahr der Versteuerung der Abfindung

Ich wurde zum 31.12.02 gekündigt. Da ich eine Kündigungsschutzklage eingereicht habe, bekomme ich meine Abfindung erst nach Abschluß der Verhandlung(voraussichtlich Ende Mai 2003). In welchem Jahr muß die Versteuerung erfolgen, im Jahr der Auszahlung oder im Jahr der Entstehung des Anspruches? Da ich noch arbeitslos bin, wäre eine Versteuerung 2003 für mich wesentlich günstiger. Kann man das beeinflussen?

-----------------
"Conny"




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 260x hilfreich)

Die Abfindung ist in der Regel bis zu einem Betrag von 8000,-€ steuerfrei.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.211 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.