Hallo,
besteht bei einem Arbeitgeberwechsel von einer Kommune (öffentlicher AG, Zahlung nach TVÖD) zu einer anderen Kommune (ebenfalls öffentlicher AG, Zahlung nach TVÖD) Anspruch auf die Jahressonderzahlung (früher: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld)? Mein alter Arbeitgeber will das jetzt prüfen und bittet um Zusendung des neuen Arbeitsvertrages. Ich möchte aber vorsichtshalber bereits informiert sein. Neuer Arbeitsbeginn ist der 01.12.2006.
Danke und Gruß
Jahressonderzahlung TVÖD
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. meines wissens gibt es keinen anspruch mehr auf anteilige zuwendung. beim neuen AG fängt man mit null an. das kriterium heißt kurz und bündig: wer am 1. dez. bei diesem AG in einem beschäftigungsverhältnis steht, bekommt es oder sie. ganz gewiss ein merkpunkt für verhandlungen, insbesondere bei auflösungsverträgen.
Hallo an alle,
ich hätte ebenfalls eine Frage zur Jahressonderzahlung nach dem TVöD. Bin bei meinem Arbeitgeber (Landkreis, seit 2006 beschäftigt) am 30.09. aus dem Angestelltenverhältnis in das Beamtenverhältnis (ab 01.10.) gewechselt. Habe ich daher einen anteiligen Anspruch auf die Jahressonderzahlung nach dem TVöD?
Herzlichen Dank für die Antwort!
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aus dem Bauch heraus, ja
denn der AG ist der Gleiche geblieben
hierbei ist allerdings zu Prüfen wie es sich mit der Jahressonderzahlung gemäß Beamtengesetz verhält.
Am einfachsten wäre es wohl, wenn du bei der Bezügestelle anrufst.
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