Hallo zusammen,
Ich hatte im Februar während meiner Ausübung als Reisebusfahrer auf dem Rückweg von einer Reise an einer Raststätte einen Unfall, ich rutschte von einem hohen Bordstein ab und verletzte mir mein Knie, so das ich um eine Operation nicht umher kam.
Diese ganze Geschichte dauerte 3 Monate und wurde von meiner Berufsgenossenschaft auch als Arbeitunfall anerkannt und alle Sachen wurden gregelt.
Nun hat unsere Belegschaft im November Weihnachtsgeld bekommen und mir wurde das ganze Geld gestrichen da ich durch den Unfall 89 Fehltage hatte.
In dem Manteltarifvertrag der für mich gilt, steht unter §18 Jahressonderzahlung Absatz 7.:
\"\"Der Anspruch auf die Jahressonderzahlung mindert sich um 15- € für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer fehlt. Lediglich die ersten 2 Fehltage im Kalenderjahr sowie Urlaubstage und Tage der Freistellung führen zu keiner Kürzung.\"\"
Sehe ich das nun richtig das der Arbeitgeber diese Kürzung zu Recht vorgenommen hat, wenn diese 89 Fehltage durch einen \"\"Arbeitsunfall\"\" erfolgten?
Denn ich hörte das Arbeitsunfälle keine Auswirkungen auf Sonderzahlungen haben dürften!!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Engel
Jahressonderzahlung gestrichen !!
3. Dezember 2006
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Frage vom 3. Dezember 2006 | 16:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahressonderzahlung gestrichen !!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2006 | 11:18
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 655x hilfreich)
Geht doch eindeutig aus dem Tarifvertrag hervor. Warum sollten Arbeitsunfälle hiervon ausgenommen sein??
#2
Antwort vom 4. Dezember 2006 | 11:40
Von
Status: Praktikant (653 Beiträge, 153x hilfreich)
Tage der Freistellung
Ist man durch eine Krankmeldung nicht freigestellt?
Würde ich zumindest mit der Perso mal besprechen.
Und jetzt?
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