Hallo, ich arbeite in einem Kindergarten meine Frage ist, zählt der Urlaub
von September bis September oder von 01.01 bis 01.01? Meine Chefin behautet von September bis September da ich das aber nicht glauben kann frag ich hier mal nach!
-- Editiert von Rina123mitglied am 20.02.2019 18:53
Jahresurlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
In der Regel von 01.01 des Jahres an.
Kann aber Ausnahmen geben, also mal in die vertraglichen Vereinbarungen schauen, was dort zu dem Thema steht.
Nach BUrlG ist es das Kalenderjahr.
Mag sein, dass TV das anders regeln. Wäre ja auch nicht ungeschickt, das Arbeitsjahr zugrunde zu legen. Ein Schaden oder Nachteil entsteht dir dadurch ja wohl nicht. Der TV müsste bei euch im Betrieb aufliegen, falls es einen gibt: ein BR hat ihn sicher.
-- Editiert von blaubär+ am 21.02.2019 09:52
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ZitatNach BUrlG ist es das Kalenderjahr. :
Mag sein, dass TV das anders regeln.
Ich finde einfach keine Stelle im BUrlG, die hierzu eine Öffnungsklausel her gibt.
Auch würden mögliche unterschiedliche Regelungen in TVn bei einem Arbeitgeberwechsel das Thema massiv verkomplizieren.
Andreas Krueger liegt richtig - ich habe es inzwischen gegoogelt: Kalenderjahr ist korrekt und davon kann auch nicht abgewichen werden.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arnoldtillmanns-burlg-1-urlaubsanspruch-2-begriff-des-kalenderjahres-und-urlaubsjahres_idesk_PI42323_HI1460892.html
Korrekt. Hinweisen möchte ich noch auf eine Entscheidung des EuGH. Demnach haben aktuell die Arbeitgeber eine Informationspflicht über drohenden Verfall des Urlaubs.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wenn-arbeitnehmer-den-urlaub-verfallen-lassen_76_368566.html
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=EuGH+2019+Urlaubsanspruch+Inormationspflicht+
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