Jahresurlaub

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rina123mitglied
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahresurlaub

Hallo, ich arbeite in einem Kindergarten meine Frage ist, zählt der Urlaub von September bis September oder von 01.01 bis 01.01? Meine Chefin behautet von September bis September da ich das aber nicht glauben kann frag ich hier mal nach!

-- Editiert von Rina123mitglied am 20.02.2019 18:53

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

In der Regel von 01.01 des Jahres an.

Kann aber Ausnahmen geben, also mal in die vertraglichen Vereinbarungen schauen, was dort zu dem Thema steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nach BUrlG ist es das Kalenderjahr.
Mag sein, dass TV das anders regeln. Wäre ja auch nicht ungeschickt, das Arbeitsjahr zugrunde zu legen. Ein Schaden oder Nachteil entsteht dir dadurch ja wohl nicht. Der TV müsste bei euch im Betrieb aufliegen, falls es einen gibt: ein BR hat ihn sicher.

-- Editiert von blaubär+ am 21.02.2019 09:52

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nach BUrlG ist es das Kalenderjahr.
Mag sein, dass TV das anders regeln.


Ich finde einfach keine Stelle im BUrlG, die hierzu eine Öffnungsklausel her gibt.
Auch würden mögliche unterschiedliche Regelungen in TVn bei einem Arbeitgeberwechsel das Thema massiv verkomplizieren.

Signatur:

Das Gute am Internet ist, daß jeder mitmachen kann.
Leider macht jeder Idiot mit ...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Korrekt. Hinweisen möchte ich noch auf eine Entscheidung des EuGH. Demnach haben aktuell die Arbeitgeber eine Informationspflicht über drohenden Verfall des Urlaubs.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wenn-arbeitnehmer-den-urlaub-verfallen-lassen_76_368566.html

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=EuGH+2019+Urlaubsanspruch+Inormationspflicht+

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