Jahresurlaub ausbezahlen?

5. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)
Jahresurlaub ausbezahlen?

Hallo zusammen,

mal wieder ein neues Problem:
AN hat zum 31.7. sein Arbeitsverhältnis gekündigt, da er ab 1.8. eine bessere Stelle bekommen hat.
Nun möchte der alte AG den kompletten Jahresurlaub bis Ende diesen Jahres ausbezahlen, da der Anspruch ja gegeben ist.
Muss sich der AN den Urlaub ausbezahlen lassen oder kann er auch anteilig in der neuen Firma seinen Jahresurlaub nehmen?

AN möchte auf keinen Fall den Urlaub ausbezahlt haben, AG ist der Meinung der Urlaub muss ausbezahlt werden.

Kann mir hier jemand helfen?

Vielen Dank und LG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


wenn beim alte AG der Urlaub nicht mehr genommen werden kann oder er ihn nicht gewähren will - was man ggfs. auch gegen seinen Willen gerichtlich durchsetzen bzw. der AG durch unwiderrufliche Freistellung auch einseitig regeln könnte - muß er ihn abgelten, da hat er Recht, sonst könnten ihm evtl. Probleme entstehen nach § 266a StGB

inwieweit die neue Firma trotz gesetzlichem Ausschluß von Doppelansprüchen trotzdem eine evtl. Zwölftelung oder überhaupt noch Urlaub gewährt in diesem Urlaubsjahr, weiß man nicht, hängt auch von evtl. tariflichen Regelungen ab,
manche gewähren trotz Probezeit bzw. vor erfüllter Wartezeit, andere nicht, manche verlangen eine Urlaubsbescheinigung des alten AG, manche interessiert die nicht......














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