Jahresurlaub gekürzt

12. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mina76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahresurlaub gekürzt

Seit 12 Jahren in einer Fa. beschäftigt (kein Tarifvertrag o.ä.). Immer 24 Arbeitstage Urlaub gehabt (5-Tage-Woche). Nun möchte der Chef den Urlaub für die meisten AN kürzen auf gesetzliche 24 Werktage (20 AT). Ohne Begründung. Er hat einfach einen Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag gemacht, der unterschrieben werden soll. Darf er das?
Anmerkung: Bin seit mehr als 2 Jahren in Elternzeit (von insgesamt 3 Jahren), arbeite während dieser Zeit in der gleichen Fa. auf 400-€ Basis.
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Du musst ja nicht unterschreiben - zumindest kann dich keiner zwingen. Solange du den neuen Vertrag (bzw. den Nachtrag) nicht unterschreibst, gilt der alte in der jetzigen Form.

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Vertragsänderungen bedürfen der beideseitigen Zustimmung.
Zwar kann ein Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, aber die unterliegt wie jede andere Kündigung der gerichtlichen Überprüftbarkeit.

Hat ein Unternehmen mehr als 10 feste Mitarbeiter wird es schwer sowas einfach so durchzusetzen. Es sei denn es bestehen Befürchtungen dass der Laden ansonsten pleite geht, weil die Investoren abspringen.

In Elternzeit gibt es sowieso besonderen Kündigungsschutz

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#3
 Von 
Mina76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt, wenn ich nicht unterschreibe, könnte er mir im schlimmsten Fall eine Änderungkündigung aussprechen? Doch dann greift mein Sonderkündigungsschutz ein wegen Elternzeit, oder?

Was macht denn ein AN der vorschnell gehandelt hat und schon unterschrieben hat? (Kollege)

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#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

quote:

Was macht denn ein AN der vorschnell gehandelt hat und schon unterschrieben hat? (Kollege)



Ein Schüppchen...Hat er freiwillig unterschrieben.

Das Arbeitsrecht ist nicht so verbraucherfreundlich wie das Verbraucherrecht. Da gibts kein Haustürgeschäftswiederrufrecht.



-- Editiert von Maestro1000 am 12.12.2008 21:05

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#5
 Von 
Pirolli
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Du solltest, wie schon geschrieben, den neuen AV nicht unterschreiben, denn er kann dich dazu nicht zwingen. Eine Änderungskündigung ist perse auch nicht so einfach durchzusetzen von Seiten des AG. Der AG kann jedoch eine Betriebsvereinbarung anstreben, sofern diese von AG und BR unterzeichnet wird, verringert sich dein Urlaub... Zu 99% wird euer BR jedoch - sofern vorhanden - bei so etwas nicht mitspielen ;-)

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