Jahresverdienst und Abfindung wie Versteuern ?

14. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
m109gdriver
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahresverdienst und Abfindung wie Versteuern ?

Herr Mustermann ist 50 Jahre alt Verheiratet hat zwei Kinder unter 18 Jahren
( Steuerklasse 3 mit 2 Kindern )
Ist seit 25 Jahren
( nach einem schweren unverschuldetem Verkehrsunfall Berufsunfähig und nach dem Schwerbehindertengesetz zu 70 % Behindert )
Er übt jetzt eine andere Tätigkeit aus als die die er erlernt hat .
Er möchte jetzt nachdem es ihm Gesundheitlich nicht besonders gut geht
( und das auch nur mit starken Medikamenten zu schaffen ist für ihn )
und er es nicht mehr schafft am Tag mehr als 2 Stunden Konzentriert zu Arbeiten
( also seine ihm gewohnte Tätigkeit auszuüben ) nach reiflicher Überlegung
in die vorzeitige Erwerbsmindertenrente gehen .
Nach der letzten Mitteilung der deutschen Rentenversicherung würde er jetzt
1190.- € Erwerbsmindertenrente bekommen Brutto .

Nun die erste Frage
Bekommt er die Erwerbsmindertenrente in Höhe von 1190.- € komplett oder muss er davon besondere Abschläge Bezahlen und wenn ja welche ?

Nun die nächste Frage
Wie lange muß er Krank geschrieben sein um diese Erwerbsmindertenrente zu bekommen ?

Jetzt hat Herr Mustermann auch noch das Glück oder andere würden sagen
Unglück bekommen dass ihm sein Arbeitgeber noch ein Angebot gemacht hat
Ihn mit einer Abfindung vorzeitig in Rente zu schicken .
Sein Arbeitgeber bietet ihm pro Dienstjahr 10.000.- € an , bei 30 Dienstjahren
also 300.000.- € Brotto wenn er vorzeitig aus der Firma ausscheidet .
Dieses Geld müsste dann aber für 10 Jahre ausreichen ob das wohl gehen würde
denn wie viel muss wohl für diese Summe von 300.000.- € Abfindung an
Einkommenssteuer Bezahlen ?
Solidaritätszuschlag ?
Kirchensteuer ?
Sozialversicherung ( Rentenversicherung ) ?
Krankenversicherung ?

Normalerweise würde er mit 63 Jahren und 11 Monaten ohne Abzüge als Schwerbehinderter in Rente gehen wollen und dürfen , mit 60 Jahren und 11 Monaten mit 10.8 % Abzügen .

Sein Jahreseinkommen in 2007 war 46.000.- €
Sein Jahreseinkommen in 2008 wird 46.000.- € sein

Nun die nächste Frage

Wie müsste der Verdienst mit der Abfindung Versteuert werden für die nächsten Jahre ?

Darf er sogar vielleicht seine Erwerbsmindertenrente von 1190.- € Monatlich
trotz der Abfindung von 300.000.- € behalten , denn für seine Rente hat er ja selbst 35 Jahre einbezahlt und diese hat mit der Abfindung nach seiner Meinung nichts zu tun .


Jetzt sind alle Spezialisten gefragt
Bitte helft Herrn Mustermann

Vielen dank mit freundlichen Grüßen


PS : Muss die Abfindung des Arbeitgebers der deutschen Rentenversicherung überhaupt
Gemeldet werden ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

:forum:

>> Sozialrecht
>> Steuerrecht

++Wie lange muß er Krank geschrieben sein um diese Erwerbsmindertenrente zu bekommen ?++
>>78 wochen wegen derselben erkrankung binnen 3 jahren

0x Hilfreiche Antwort

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