Jahresvertrag nicht verlängert - Fragen zum Schreiben

3. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
michi0177
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahresvertrag nicht verlängert - Fragen zum Schreiben

Hallo zusammen,

ich habe leider gestern von meinem AG erfahren, dass ich nach Ablauf meines Jahresvertrages nicht weiterbeschäftigt werden kann.

Mein Vertrag läuft seit dem 18.08.2019 bis zum 17.08.2020. Nun haben ich gestern (nachdem ich um ein Personalgespräch gebeten habe) das Schreiben bekommen, in dem steht - letztes Absatz:

"Wir stellen Sie ab sofort und unwiderruflich von Ihrer Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung Ihrer vertragsgemäßen Vergütung und unter Anrechnung von Urlaubs- und Stundenansprüchen frei."

Ich habe auf meinem Gleitzeitkonto ca. 6 Minusstunden.. dafür aber noch ein paar Urlaubstage.. ca. 10 die mir zustehen.

Wie darf ich den letzten Absatz verstehen ?

Ich habe gestern nachdem ich die Info erhalten habe, dann erstmal Urlaub genommen und den restlichen Tag frei gemacht (musste das erstmal schlucken)... später zu Hause dann habe ich nochmal die Peronalchefin angerufen und gefragt wie das gemeint ist. Sie meinte es tut Ihr Leid, da hätte Sie versehentlich eine falsche Vorlage genommen.. Ich soll bitte das Schreiben nochmal mitbringen und bekomme dafür dann ein neues ?

Wie würdet Ihr euch in dieser Situation verhalten ?

Muss ich aufgrund des Schreibens nicht mehr arbeiten gehen, oder wie läuft das nun ab ?


Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Schönen Tag :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn du den Absatz langsam und laut liest, sollte eigentlich alles klar sein:
du musst nicht zur Arbeit gehen, bekommst dein Gehalt bis zum Ende weiter, allerdings wird dein Resturlaub in die Zeit der Freistellung gelegt. Die Minussstunden müssen dich auch nicht länger interessieren.
Also zwei Monate bezahlst frei, die du zur Arbeitssuche nutzen kannst.
Wenn du zur Personalchefin gehst, bekommst du vielleicht ein anderes Schreiben - ein besseres aber wohl kaum.

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#2
 Von 
michi0177
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn du den Absatz langsam und laut liest, sollte eigentlich alles klar sein:
du musst nicht zur Arbeit gehen, bekommst dein Gehalt bis zum Ende weiter, allerdings wird dein Resturlaub in die Zeit der Freistellung gelegt. Die Minussstunden müssen dich auch nicht länger interessieren.
Also zwei Monate bezahlst frei, die du zur Arbeitssuche nutzen kannst.
Wenn du zur Personalchefin gehst, bekommst du vielleicht ein anderes Schreiben - ein besseres aber wohl kaum.


Kann ich das Schreiben einfach behalten, ohne Konsequenzen davon zu tragen wie z.B. keine Lohnfortzahlung etc.
Angeblich war es ja ein Fehler der Personalchefin.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von michi0177):
Kann ich das Schreiben einfach behalten, ohne Konsequenzen davon zu tragen wie z.B. keine Lohnfortzahlung etc.

Die Hellseher sind in Quarantäne ...

Andererseits, warum sollte man ein nutzloses Schreiben behalten wollen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
michi0177
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von michi0177):
Kann ich das Schreiben einfach behalten, ohne Konsequenzen davon zu tragen wie z.B. keine Lohnfortzahlung etc.

Die Hellseher sind in Quarantäne ...

Andererseits, warum sollte man ein nutzloses Schreiben behalten wollen?


Wieso nutzlos ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

... ob 'nutzlos' wird sich weisen: Zunächst einmal, will mir scheinen, gilt dieses Schreiben - und das könnte eine durchaus spannende Frage werden, ob die Firma es einfach widerrufen kann. Denn ein offensichtlicher Fehler liegt ja nicht vor. Allenfalls ein Irrtum, den die Personalchefin zu vertreten hat. Muss dich aber nicht jucken.

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#6
 Von 
michi0177
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nun ein Telefongespräch mit einem Anwalt und zusätzlich ein Beratungsgespräch mit der IG Metall gehabt. Beide konnten mir versichern, dass ich mit diesem Schreiben voll im Recht bin, wenn ich nicht mehr arbeiten gehe.

So werde ich es machen. Wenn der AG mir Probleme macht, dann geht es halt vors Arbeitsgericht.

Danke für die hilfreichen Antworten eurerseits !!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
und das könnte eine durchaus spannende Frage werden, ob die Firma es einfach widerrufen kann

"Widerrufen" wurde es ja eventuell schon, das
Zitat (von michi0177):
Sie meinte es tut Ihr Leid, da hätte Sie versehentlich eine falsche Vorlage genommen
könnte man schon als Anfechtung auslegen.


Andererseits kostet so eine Ausfechtung vor dem Arbeitsgericht auch nicht die Welt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
und das könnte eine durchaus spannende Frage werden, ob die Firma es einfach widerrufen kann

"Widerrufen" wurde es ja eventuell schon, das
Zitat (von michi0177):
Sie meinte es tut Ihr Leid, da hätte Sie versehentlich eine falsche Vorlage genommen
könnte man schon als Anfechtung auslegen.


Andererseits kostet so eine Ausfechtung vor dem Arbeitsgericht auch nicht die Welt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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