Hallo zusammen
folgende Situation:
Ich arbeite in der Finanzbuchhaltung eines mittelständischen Betriebs (500 Mitarbeiter, kein Betriebsrat)
Wir sind 4 Kollegen (2 Debitoren und 2 für die Kreditoren) und einen Chef haben wir natürlich auch.
Ich bin für die Kreditoren zuständig.
Das Problem ist nun, das ich und meine Kollegin total überlastet sind und wir dringend eine dritte Arbeitskraft bräuchten.
Unser Chef ist da allerdings anderer Ansicht und hat als sehr kreativen Vorschlag eine Hausmitteilung an uns geschrieben, das wir ab sofort jeden Monat vom 1sten bis zum 10ten Urlaubssperre haben, um den Monatsabschluss in Ruhe erledigen zu können.
Das betrifft allerdings nicht die ganze Abteilung, sondern nur mich und meine Kollegin.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
Vielen Dank für eure Meinungen
Grüße
Jeden Monat Urlaubssperre !!!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Mal abgesehen davon, dass in so einem Unternehmen dringend ein BR hermüßte, die Gewerkschaft hilft gerne bei der Gründung:)
Siehe zur Frage:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html
Die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind vorrangig zu berücksichtigen, gehen ausser in Ausnahmesituationen vor die betriebliche Situation. Da hier ja kein Notfall jeden Monat vorliegt, dürfte die Handlungsweise des Arbeitgebers rechtswidrig sein.
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Da hier ja kein Notfall jeden Monat vorliegt, dürfte die Handlungsweise des Arbeitgebers rechtswidrig sein.
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Es ist nun mal so dass die Meldungen am 10. zum FA müssen. Das das die ungünstigste Zeit ist um Urlaub zu machen sollte eigentlich jedem Buchhalter klar sein.....
@Viruz
Wenn du selber schreibst dass Ihr überfordert seid, da möchte ich aber nicht die andere Kollegin sein welche dann alles alleine machen muss wenn du die ersten tage des Monats in Urlaub fährst....
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Da sind zwei Kollegen völlig überlastet.
Der Arbeitgeber schliesst daraus, dass keiner von beiden Anfang des Monats Urlaub nehmen darf.
Eine Urlaubssperre für einen Zeitraum von 10 Tagen jeden Monat entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Spätestens ein Arbeitsgericht würde das dem Arbeitgeber erklären.
Das könnte die Einstellung des dringend benötigten 3. Arbeitnehmers zur Folge haben.
Ob der Vertreter erst recht überfordert ist in der Vertretungszeit, ist nicht das Problem als Arbeitnehmer. Darauf spekulieren Arbeitgeber, funktioniert leider auch zu oft.
Danke für die Antworten
Werde meinen Chef gleich mal am Montag darauf ansprechen
Grüße
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