Job bis Studium - jetzt gekündigt, und nun?

19. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
SamSemiliaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Job bis Studium - jetzt gekündigt, und nun?

Ich möchte ab Oktober studieren und habe um die Zeit zu überbrücken seit November 2011 in einem 800€ Job gearbeitet. Der Vertrag lief bis Ende September. Das war eine Arbeit auf Abruf, ich wurde meist angerufen und habe dann hier und da mal was gemacht (Sicherheitsfima). Außerdem hatte ich manchmal noch einen Dienstplan am Monatsbeginn.

Nun bekomme ich vor ein paar Tagen einen Brief in dem steht das ich nicht erreichbar war (einen Tag Anfang Juli wurde auf Festnetz angerufen - auf Handy wurde nicht probiert - ich war nicht da und mir wurde leider nichts bestellt) die letzten Wochen nicht gearbeitet habe (wie auch wenn mir nichts zugeteilt wird?) und sie deshalb davon ausgehen das ich der Fima nicht mehr zur Verfügung stehe. Sie teilen mir mit das ich zum 31.05 (!) abgemeldet wurde und fristlos gekündigt bin.

Das alles erfahre ich vor ein paar Tagen. Das größte Problem ist jetzt natürlich die Krankenkasse. Da muss ich jetzt wies aussieht 150€ monatlich nachzahlen und bis zum Studium fortzahlen. Muss ich mich eigentlich versichern? Oder könnte ich auf eigene Gefahr auch ohne Versicherung bis zum Studium weitermachen?

Können die das einfach so machen? Vor allem mich dann quasi rückwirkend abmelden das ich auf nem Haufen Kosten sitze? Mal ganz davon abgesehen das das mit dem nicht erreichbar sehr weit hergeholt ist.

Für ein paar Tipps wäre ich wirklich dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Kündigenden unzumutbar ist.
Das trifft schonmal nicht zu, wenn ein Arbeitnehmer nur an einem Morgen nicht erreichbar ist.

Sie können und sollten Klage gegen die fristlose Kündigung einreichen. Bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts arbeiten Rechtspfleger, die nehmen die Klage schriftlich für Sie auf. Dann folgt eine Güteverhandlung, bis hierhin kostet Sie das Verfahren nichts.

Sie müssen krankenversichert sein, die Beiträge werden sonst im nachhinein fällig, wenn Sie sich wieder anmelden wollen.

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#2
 Von 
SamSemiliaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist jetzt das ich noch nicht 1 Jahr lang versicherungspflichtig beschäftigt war und deshalb habe ich keinen Anspruch auf Leistung beim Arbeitsamt. Muss ich jetzt bis Oktober 150 monatlich für die Krankenversicherung zahlen obwohl ich nichts verdiene und keinen Cent bekomme? Das kann doch nicht normal sein, woher nimmt man das Geld?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Das ist doch keine juristische Frage - jeder in D ist pflichtversichert. Wovon er das gegebenenfalls bezahlt, ist sein Problem. Können Sie nicht zahlen, haben Sie halt Schulden. Ansonsten wurde Ihnen ja schon geraten, gegen die Kündigung zu klagen - wenn Sie das nicht machen, verschenken Sie halt die Chancen, die darin liegen.

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#4
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Entweder:

- Klage gegen AG um den Job zurück zu bekommen
- HarzIV
- Selber zahlen
- Arbeiten gehen

In D gibt es eine Pflichtversicherung - als musst du zahlen.

Also zukünftiger Student sollte man soo eine einfache Frage selber recherchieren können - oder einfach mal bei der Kasse anrufen


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