Jobwechsel im öffentlichen Dienst

23. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb555543-55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobwechsel im öffentlichen Dienst

Hallo,
ich arbeite seit 2020 im öffentlichen Dienst und werde nach TVL S bezahlt. Bei dem Beginn wurde ich in die Erfahrungsstufe 3 eingestuft.
Jetzt überlege ich es mir weiter zu bewerben. Ich möchte genau den gleichen Job aber in anderer Abteilung und anderem Bezirk tun.
- Muss ich kündigen? Der Arbeitgeber wäre immer noch Stadt Hamburg, aber ein anderer Bezirksamt. Oder gilt das als Weiterbeschäftigung?
- werde ich bei dem Wechsel nicht runter gestuft oder läuft meine Stufenlaufzeit weiter? (wie gesagt, genau die gleiche Tätigkeit wie jetzt)
- Und wie ist es mit dem Jahressonderzahlung dabei, wenn ich die neue Stelle vor dem 1. Dezember beginne. Oder wäre es besser erst zum Ende des Jahres zu gehen, nachdem die Jahressonderzahlung ausgezahlt wird?
- An meiner aktuellen Stelle habe ich gerade meine Probezeit Bestanden. Wird das anerkannt oder läuft die Probezeit von vorne?
VG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fb555543-55):
Jetzt überlege ich es mir weiter zu bewerben. Ich möchte genau den gleichen Job aber in anderer Abteilung und anderem Bezirk tun.
Wenn du dir sicher bist, bewirb dich auf die Stelle, die du möchtest.
Alles weitere ergibt sich erst dann.
Bewerbung ist nur Bewerbung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb555543-55):
- Muss ich kündigen? Der Arbeitgeber wäre immer noch Stadt Hamburg, aber ein anderer Bezirksamt. Oder gilt das als Weiterbeschäftigung?

Das wird einem der Arbeitgeber beantworten.
In der Regel ist es ohne Kündigung möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Arbeitgeber dürfte in beiden Fällen die Stadt Hamburg sein, dann gibt es keine 2. Probezeit. Aber du gehst besser nicht nach Wilhelmsburg oder Bergedorf, da rate ich dringend von ab.

-- Editiert von altona01 am 24.08.2020 20:13

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
fb555543-55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn es keine Probezeit gibt, dann wäre es wahrscheinlich Weiterbeschäftigung.
Ja, ich bewerbe mich bereits. Nach bergedorf und wilhelmsburg möchte ich nicht. Aber danke für den Tipp.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Gerne doch. Der Personalrat müßte dich gut dazu beraten können, ob und wo es Fallstricke bei der Umbewerbung gibt.








-- Editiert von altona01 am 24.08.2020 22:58

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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