Jobwechsel vor Ablauf der Kündigungsfrist?

19. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
gibbert
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)
Jobwechsel vor Ablauf der Kündigungsfrist?

Hi @ all!

Mein Arbeitsvertrag läuft zum 15-11-08 aus, bzgl. soll "mit ziemlicher Warscheinlichkeit" wieder verlängert bzw. entfristet werden. Da ich bis heute noch keine definitive Zusage bekommen habe bekomme ich so langsam aber sicher kalte Füße. obwohl mir gesagt wurde "keine Sorge, dass wird schon klappen".

Jedoch habe die Aussicht auf einen Jobwechsel zum 04-11-08. Das Problem ist, dass ich keinen Resturlaub und eine Kündigungsfrist von 4 Wochen habe. Die Fa. kann aber nicht so lange warten, sondern bräuchte mich wenn die Zusage kommt zum 04-11.

Wie könnte ich das realisieren? Ich habe schon mit dem Gedanken Betriebsrat gespielt. Setzt sich der Betriebsrat dahingehend mit meinem Chef in Verbindung, oder bleibt das sozusagen bei einem Gespräch unter vier Augen?

Würde grundsätzlich eine Firma das Spiel mitmachen, dass man den Vertrag bzgl. Kündigungsfrist unentgeldlich weiterlaufen lässt und trotzdem bei der neuen FA anfängt. So zusagen man für die Zeit der Kündigungsfrist 2 Arbeitsverträge hätte?!?!

In der bisherigen FA gefällt es mir soweit eigentlich ganz gut, jedoch habe ich bei dem neuen Job folgende Perspektiven:

- Näher an meinem Wohnort
- Mehr Gehalt
- Keine Wochenendarbeit
- Näher am eigentlichen Berufswunsch

Danke für eure Hilfe

Gruss
Gibbert

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Was ist das für eine Branche ?
Ansonsten wäre ich sehr vorsichtig bei einer Firma die keine 11 Tage warten kann ! Von hier aus fände ich das unseriös.

Bei einem neuen Zeitvertrag auch aufpassen, dass
eine ordentliche Kündiung möglich ist. Das muss ausdrücklich im Vertrag drin stehen.

Natürlich kann man den Chef um eine frühere Auflösung bitten. Aber nur dann wenn man eine schriftliche Zusage/Verttrag über eine Einstellung zum ersten oder zweiten Termin bei der zweiten Firma hat.
Da muss die neue Firma entsprechend flexibel sein, ansonsten kann man sich an wenigen Fingern abzählen wie dort die Arbeitsverhältnisse nach anfänglich beeindruckender Show sind.
Verhandlungsgeschick ist angesagt!


Ansonsten steht man nachher ganz ohne Arbeitsverhältnis da, weil die alte Firma nicht verlängert.
Womöglich noch eine Sperrzeit von einer Woche ALG1 wenn das Ende der Befristung nicht 3 Monate vorher gemeldet wurde. (Sozialrecht)


Es ist eben eine schwierige Entscheidungsfindung. Karriere macht man oft auch durch zeitweise geschicktes Füßestillhalten.
Womöglich ist es besser erstmal aus dem neuen Vertrag bei der alten Firma heraus zu bewerben.

Ein AN der sich vertragsbrüchigerweise zu früh aus dem Staub macht macht sich normalerweise schadensersatzpflichtig. Ist zwar oft schwer für den AG zu beweisen, aber da kann nur ein versierter Fachanwalt abschätzen wie teuer das wird. Da spielen Details eine Rolle.
Das Arbeitszeugnis dürfte auch entsprechend mies ausfallen.

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