Jobzusage zurückgezogen

19. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb415814-6
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)
Jobzusage zurückgezogen

Hallo Liebes Forum,

ich habe ein kleines Problem bzw eine Frage, die mich sehr wütend macht und frustriert.

Ich habe bereits letztes Jahr bei demselben Arbeitgeber gearbeitet (Deutsche Post) von Januar bis Ende Dezember, Vertrag ist dann ausgelaufen, ich wollte dort nicht verlängern weil ich gerne den Standort wechseln wollte und man mich nicht so gehen lassen hat, andererseits wäre mein Vertrag auch nicht verlängert worden.

In dieser Zeit wurde ich 3x befristet verlängert.

Jetzt habe ich letzte Woche, eine erneute Bewerbung geschrieben und gestern morgen erhielt ich eine E-Mail mit dem Wortlaut:

Guten Tag Max Mustermann,

Sie haben uns überzeugt und wir würden Sie gerne einladen, auch "EINE/R von uns" zu werden.

Bitte füllen Sie die anliegenden Formulare aus und senden Sie uns diese zusammen mit einer Kopie, bzw. einem Foto Ihres Ausweises schnellstmöglich per E-Mail zu, damit der Vertrag für Sie erstellt werden kann. Die Unterschriften in den Formularen müssen erst vor Ort gesetzt werden.

Dazu sollte ich noch andere Dokumente wie SVA, Führerschein, Führungszeugnis etc. zusenden, alles auch gestern Vormittag getan.

Den Termin gestern beim Arbeitsamt habe ich telefonisch wegen dieser Zusage abgesagt und denen mitgeteilt, dass ich demnächst wieder arbeite.


So, heute kam ein Anruf der Personalabteilung und mir wurde gesagt, man könne mich nicht einstellen aufgrund Paragraph 14, da ich bereits in dem Unternehmen gearbeitet habe und Sie mir keinen befristeten Vertrag anbieten können und einen unbefristetetn Vertrag würde es nicht geben.

Das ist natürlich ein mieser Dämpfer und nagt derzeit an meiner bis eben noch guten Laune.
Ich bin wirklich wütend weil ich jetzt auch wieder den ganzen Stress mit dem Arbeitsamt habe wegen abgesagter Termine etc.

Ist diese Zusage, die ich per Email erhalten habe bindend? Können die mich einfach so abwimmeln?
Ich verstehe es ja, wenn man niemanden unbefristet einstellen will - darüber informiert man sich aber vorher - ein Telefonat fand schon Tage vorher statt, wo ich mitgeteilt habe, dass ich bereits für die Post von 01/19 bis 12/19 gearbeitet habe, der Herr wollte sich bei meinem alten Chef informieren, hat er wohl, dann kam die Zusage und heute der Rückzieher.

Irgendwas ist da Faul und ich bin gerade echt ratlos, da ich mich darüber super gefreut habe und dort gerne gearbeitet habe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18014 Beiträge, 6622x hilfreich)

Was ich da lese, würde ich als Jobanbahnung verstehen, nicht aber als Zusage.
Aber die Aussage, der § 14 TzBfrG stünde dem entgegen, ist nur die halbe Miete: Eine Befristung mit Sachgrund wäre durchaus möglich. Wenn gewollt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb415814-6
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Okay, der Titel lautet nämlich: Willkommen bei xyz - herzlichen Glückwunsch.

Dann der Teil: Bitte füllen Sie die anliegenden Formulare aus und senden Sie uns diese zusammen mit einer Kopie, bzw. einem Foto Ihres Ausweises schnellstmöglich per E-Mail zu, damit der Vertrag für Sie erstellt werden kann.

Verstehe ich schon als Zusage, gut, kann mich auch Irren.

Eventuell hat er sich dann doch nach einem Gespräch mit meinem alten Chef dagegen entschieden, was allerdings dennoch eine riesen Sauerei ist, erst eine Zusage zu verschicken um anschließend abzusagen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von fb415814-6):
Verstehe ich schon als Zusage

Eine Zusage einen Vertrag zu erstellen bzw. zu prüfen ob man den erstellt - aber keine Zusage das man den Job definitiv hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18014 Beiträge, 6622x hilfreich)

/// Okay, der Titel lautet nämlich: Willkommen bei xyz - herzlichen Glückwunsch.

'Werbesprech', wie das derzeit hip ist, sonst nix. Jedenfalls keine belastungsfähige Jobzusage.

0x Hilfreiche Antwort

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