Ich erhalte in diesem Jahr für 25 Jährige Betriebszugehörigkeit eine Gratifikation. Kann der Arbeitgeber die Prämie zurück fordern, wenn ich im Laufe des Jahres kündige?
-Jur-Man-
Jubiläums Gratifikation
12. Februar 2005
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Frage vom 12. Februar 2005 | 22:27
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Jubiläums Gratifikation
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#1
Antwort vom 13. Februar 2005 | 01:12
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8058x hilfreich)
Sie erhalten die Prämie doch dafür, dass Sie schon 25 Jahre durchgehalten haben, und nicht dafür, dass Sie das nochmal machen!
Mir ist kein Tarifvertrag bekannt, der die Rückforderung dieser Gratifikation vorsieht. Wenns da nicht steht und auch nicht im Arbeitsvertrag, können Sie davon ausgehen, dass Sie Ihre hart verdiente Gratifikation behalten dürfen.
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