Hallo zusammen! Ich habe mich entschlossen hier mal meinen Fall vorzustellen mit der Hoffnung auf Unterstützung.
Ich arbeite in der Jugendhilfe und laut meinem Arbeitsvertrag ist diese gebunden an der BAT-KF Tarifvertrag.
In einem Zwischenzeugnis von meinem Arbeitgeber steht ganz klar drin, dass ich innerhalb eines Wechselschichtplanes arbeite, jedoch kriege ich die im BAT-KF mir zustehenden Zulagen für Wechselschichtarbeit nicht. Im folge dessen habe ich einen Anwalt befragt, der mir dazu geraten hatte ein Forderungsschreiben aufzusetzen. Diese Info gab ich weiter an meine Teamkollegen und verfasste einen Brief der dann weiter an die MAV (Mitarbeitervertretung) gehen sollte, und jeder Mitarbeiter frei entscheiden sollte den zu unterschreiben oder auch nicht.
Das Forderungsschreiben:
...gemäß BAT-KF §7 Abs.1 Sonderformen der Arbeit ist klar ersichtlich, dass es sich bei meinem Arbeitszeitmodell um Wechselschichtarbeit handelt. Daraus ergeben sich gemäß BAT-KF §8 abs.3 ausgleich für Sonderformen der Arbeit, sowie, BAT-KF § 26 Abs.1 Zusatzurlaub folgende Sonderzulagen, die ich nicht erhalte:
- eine Schichtzulage von 0,25 Euro pro tatsächlich geleisteter Stunde
- ein Tag Zusatzurlaub für zwei zusammenhängende Monate Wechselschichtarbeit
Im Zuge dessen bitte ich sie um die Überprüfung der oben genannten Forderungen und eine schriftliche Stellungnahme innerhalb einer Frist von 14 Tagen.
Weiter juristische Schritte behalte ich mir vor und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dieser Brief sollte dann über die MAV an die Personalabteilung weitergeleitet werde.
Nun hat aber unsere Vorgesetzte von dem Brief erfahren und eine E-Mail an das Team geschrieben, hier ein paar Auszüge :
.."Es geht nicht darum, das wenn Mitarbeiter den Eindruck haben, etwas stimmt in Ihrer Eingruppierung oder Sonderzulagen nicht, diese nicht prüfen zu lassen, aber sicherlich nicht in der gewählten Form und mit diesem Schreiben, was Fragwürdig und im letzten Abschnitt einfach ( Androhung juristischer Schritte ) unqualifiziert ist."
.."Ich werde am Dienstag in der Einrichtung sein und erwarte die Mitarbeiter, die das Schreiben aufgesetzt haben zum Gespräch und zwar einzeln in jeweils 30 Minuten Abständen."
So, nun meine Fragen:
1) Ist das wirklich fragwürdig und unqualifiziert wenn man sich in solchen Fällen an die Mitarbeitervertretung wendet, oder versucht hier nur die Vorgesetzte ein Bauernopfer zu finden und Angst zu schürren?
2)Da sie ja nicht weiß wer dieses Schreiben aufgesetzt hat, muss ich mich freiwillig melden und dieses Gespräch mit ihr führen? Falls ja, kann ich eine Person meines vertrauens dazu holen, bzw. verlangen, dass die MAV bei dem Gespräch beteiligt ist?
3) Muss dieses Gespräch einzeln stattfinden, oder können wir (es betrifft drei Personen die mit mir das Schreiben verfasst haben) auf ein gemeinsames Klärungsgespräch bestehen?
Vielen Dank!! Bin gespannt auf eure Meinungen und Ratschläge!
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Jugendhilfe BAT-KF
Wissen was ganz schiefgelaufen ist?
Das, was Sie und Ihre Kollegen da getan haben, der Versuch, Ihre Rechte durchzusetzen, wäre Job der Mitarbeitervertretung gewesen.
Mir ist völlig unklar, was für eine eigenartige Rolle diese hier hat.
Selbstverständlich dürfen Sie die MAV mit in das Gespräch nehmen. Das ist auch dringend zu empfehlen. Irgendwie liest sich die Ladung ja wie ein Strafappell.
Auf ein gemeinsames Gespräch mit den Kollegen besteht kein Anspruch.
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Danke für die Antwort! Da die MAV nicht von alleine tätig wurde, haben wir (Mitarbeiter) uns entschlossen über die MAV dieses Schreiben aufzusetzen. Kann man uns da unqualifiziertes Verhalten vorwerfen?
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quote:
Weiter juristische Schritte behalte ich mir vor
Ich würde es einfach ungeschickt nennen, dem Arbeitgeber so zu drohen. Schließlich steht einem dieser Weg immer offen und das weiß der Arbeitgeber auch.
Selbstverständlich ist ein Arbeitnehmer, der seine rechtliche Situation kennt, qualifiziert, eine aus seinem Wissen resultierende Forderung zu benennen.
Und selbstverständlich darf ein Arbeitnehmer die MAV hinzuziehen, wenn er Probleme mit dem Arbeitgeber hat.
Die einzige, die hier hochgradig unqualifiziert arbeitet, ist die MAV.
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Ich möchte unterscheiden zwischen der arbeitsrechtlichen Frage - steht mir das zu - und der Kommunikation der Forderung. Vielleicht fehlt auch Information über die Vorgeschichte. Denn mit dem "Gang zum Anwalt" fährst du schon großes Geschütz auf - das mögen Arbeitgeber gewiss nicht, kirchliche AG vielleicht noch weniger.
Und vor allen Dingen gäbe es zuvor noch mildere Mittel.
Der erste Weg bei Unstimmigkeiten ist doch, den oder die Zuständigen darauf anzusprechen - davon schreibst du nichts.
Dann kann man die MAV einschalten. Die kann ja von Haus aus nur tätig werden, wenn sie Kenntnis hat, dass irgendetwas nicht richtig läuft. Also: Habt ihr der MAV überhaupt die Chance gegeben, tätig zu werden?
Dann gibt es im kirchlichen Bereich Schlichtungsstellen, die jeder anrufen kann, kostenlos obendrein, mit oder ohne MAV-Unterstützung. (Dazu kann es ggf. sinnvoll sein, einen Anwalt hinzu zu ziehen - aber in so klaren Fällen m.E. nicht notwendig.)
Und wenn das alles nichts bringen sollte und man sich immer noch ungerecht behandelt sieht, bleibt der Gang vor das Arbeitsgericht die letzte Option.
Summa: Die innerbetrieblichen Konfliktlösungswege sollten die erste Wahl sein.
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