Hallo,
ich bin etwas unsicher im Hinblick auf meine Zukunft.
Ich möchte gern meinen derzeitigen Arbeitsplatz kündigen, um dann ab Oktober mit 28 Jahren ein Studium zu beginnen. Auf dem Bafögamt habe ich mich bereits erkundigt, sodass ich einen Anspruch auf elternunabhängiges Bafög habe.
Mit welchen Schwierigkeiten sollte ich rechnen? Muss ich mich beim Arbeitsamt melden, obwohl ich das Studium direkt im Anschluss beginnen würde? und bekomme ich eine Sperrzeit vom Arbeitsamt, oder kann man diese umgehen - indem man den Bildungsweg als Begründung angibt?
Danke für ein paar professionelle Ratschläge ;-)
Ellen
Kündigung AN wegen Studium
4. August 2008
Thema abonnieren
Frage vom 4. August 2008 | 18:06
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung AN wegen Studium
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 4. August 2008 | 18:27
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, frag mal bitte im Forum Sozialrecht. Mit Arbeitsrecht hat die Frage nichts zu tun.
quote:
Danke für ein paar professionelle Ratschläge
Äääähm ... professionelle Ratschläge gibts in einem Laien -Forum nicht. Dafür wäre dann z.B. ein Anwalt 'zuständig'.
MfG
#2
Antwort vom 7. August 2008 | 11:46
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 0x hilfreich)
da du ja direkt wechseln willst von arbeitsverhältnis zu bildungsstätte, denke ich, hast du eh keinen anspruch auf arbeitslosengeld. oder hab ich was falsch verstanden?
Du kannst dir neben dem bafög noch was mit einem 400euro job dazuverdienen, das ist alles.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. August 2008 | 11:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47617 Beiträge, 16830x hilfreich)
Beim Arbeitsamt musst Du Dich gar nicht melden. Du bekommst ohnehin kein Arbeitslosengeld, weil Du studierst. Und einen Job soll das Arbeitsamt für Dich ja auch nicht vermitteln.
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