Kündigung

17. Mai 2001 Thema abonnieren
 Von 
Ishwood
Status:
Frischling
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Kündigung

Wir haben einem Mitarbeiter die fristgerechte Kündigung am Montag den 15.5 ausgesprochen. Daraufhin hat er sich bei der Buchhaltung am nächsten Tag früh krank gemeldet, der Mitarbeiter der Buchhaltung hat dies dem zuständigen Personalleiter mitgeteilt. Bisher ist jedoch kein ärztliches Attest eingetroffen.

Kann ich dem Mitarbeiter wegen unemtschuldigtem Fernbleiben eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung aussprechen? Welche Fristen habe ich dabei einzuhalten?

Gruß

Ishwood