Wir haben einem Mitarbeiter die fristgerechte Kündigung am Montag den 15.5 ausgesprochen. Daraufhin hat er sich bei der Buchhaltung am nächsten Tag früh krank gemeldet, der Mitarbeiter der Buchhaltung hat dies dem zuständigen Personalleiter mitgeteilt. Bisher ist jedoch kein ärztliches Attest eingetroffen.
Kann ich dem Mitarbeiter wegen unemtschuldigtem Fernbleiben eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung aussprechen? Welche Fristen habe ich dabei einzuhalten?
Gruß
Ishwood
Kündigung
17. Mai 2001
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Frage vom 17. Mai 2001 | 13:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung
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