Kündigung anrecht auf Abfindung ??

14. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Olaf Ostriga
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung anrecht auf Abfindung ??

Meine Frage bezieht sich auf einen Freund !
Folgender Sachverhalt :
Dipl.Ing 7,5 Jahre in einer Firma beschäftigt , wurde von der geschäftsleitung davon unterrichtet sich doch in der nächsten zeit einen neuen job zu suchen , da allgemein stellen abgebaut werden sollen !
Wie verhält es sich mit einer Abfindung ??
Zählt hierbei Verhandlungsgeschick oder sollte man gleich einen Arbeitsrechtler (Anwalt) einschalten ??
Rein rechtlich gesehen ist es glaube ich so das der arbeitgeber nich dazu verpflichtet ist eine Abfindung zu zahlen , oder ?
Mich würde halt interesieren welche schritte man einhalten sollte .
Die Kündigung begründet sich wie gesagt auf keinerlei versäumnisse meines Bekannten !!
Danke im Voraus für eine hilfreiche Antwort zu diesem Thema
Olaf Ostriga

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Olga,

Abfindungen erhält man in der Regel dann, wenn es z.B. im Tarifvertrag vereinbart ist, oder wenn das Gericht später feststellt, dass die Kündigung unwirksam war, aber eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist - oder im Rahmen eines Vergleiches.

Betriebsbedingte Kündigungen sind immer unschön und riskant für den Arbeitgeber. Daher hat man eine gute Chance eine Abfindung im Rahmen eines Auflösungsvertrages auszuhandeln. Die Abfindung kann steuerfrei gewährt werden.

Natürlich kann hier ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sehr nützlich sein, aber ein Hinweis an den Arbeitgeber die Kündigung nicht ohne arbeitsrechtliche Klage hinzunehmen kann schon den Weg für einen Vergleich ebenen.

Viel Erfolg
Gruß Neil

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