Guten Morgen zusammen,
ich arbeite seit 7 Jahre in einer Firma und möchte nun kündigen und bräuchte ein wenig Infos dazu.
Ich würde meinem Chef die Kündigung am Fr 13.06.08 übergeben, dann habe ich 4 Wochen Kündigungsfrist also bis zum 13.07.08.
Wie ist das jetzt mit dem Urlaubsanspruch? Habe ich den vollen Jahresurlaubsanspruch? Denn ich habe jetzt schon oft gelesen wenn man länger als sechs Monate (also über den 30.06. hinaus) beschäftigt ist , hat man Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.
Denn ich würde das gerne in meine Kündingung mit reinschreiben, also so ungefähr
Hiermit kündige ich fristgerecht das Arbeitsverhältniss zwischen ........ und ........ zum 13.07.08
Da mir noch XX Tage Urlaub zustehen ist mein letzter Arbeitstag am XX.XX.XX
(beispiel: 13.06.08 wird gekündigt 3Wochen resturlaub sind noch offen wäre der letzte Arbeitstag am 20.06.08 und der rest bis zum 13.07.08 wäre Urlaub)
Die anstehenden Überstunden bitte ich mir bei meinem letzten Arbeitslohn auszuzahlen.
Kann man das so schreiben? Denn ich brauche diesen Urlaub dringend und möchte mich nicht auf Diskusionen einlassen.!
Und noch einen kleine letzte Frage,
Kennt jemand von euch ein paar gute Seiten wo ich Kündigungsvordrucke finden kann oder mir noch gute und wichtige Infos rauslesen kann?
Vielen dank im Voraus
-- Editiert von DerBäcker am 10.06.2008 09:59:52
Kündigung ein paar fragen hierzu
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Bäcker,
also, das mit der Kündigung kommt so nicht ganz hin. Lt. BGB lautet die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. bzw. zum Ende des Monats.
Kündigen kannst du also nur zum 15. Juli.
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen mit original Unterschrift. Kein Fax etc. Der fristgerechte Eingang(!) der Kündigung muss belegbar sein (Einschreiben oder Übergabe und den Empfang bestätigen lassen).
Was deinen Wunsch nach Urlaub angeht. Es ist richtig, dass du nach 6 Monaten den vollen Anspruch hast. Auf der anderen Seite aber musst du deinen Urlaub auch den betrieblichen Erfordernissen anpassen. Hast du denn überhaupt schon Urlaub für die Zeit eingereicht?
Ich als AG würde dir den Urlaub nach dem Erhalt der Kündigung maximal bis zum halben Jahresurlaub geben, denn ich glaube nicht (heißt ich bin aber auch nicht ganz sicher), dass er verpflichtet ist dir den ganzen Urlaub zu genehmigen, obwohl dieser nicht mal eingetragen ist, Und selbst wenn, kann sich der AG mit betrieblichen Erfordernissen rausreden.
Abgesehen davon hast du im neuen Job dann natürlich keinen Anspruch mehr auf Urlaub für das Jahr 2008.
Wie ich lese hast du noch Überstunden.
Biete deinem Chef doch An, den Urlaub zu nehmen und die Überstunden abzubummeln.
Ach übrigens, wenn betrieblich erforderlich, muss dir der Chef nicht mal den anteiligen Urlaub genehmigen und kann dir den auch auszahlen.
An der andern Arbeitsstelle würde ich am 15Juli anfangen!
Das Kündigungsschreiben würde bei meinem Chef am Fr 13.06.08 auf dem Tisch liegen(per Einschreiben) also noch vor de !5.06.08 und dann ist das doch 4 Wochen zum 15. bzw. zum Ende des Monats.
Oder verstehe ich das jetzt falsch.
oh man das würde mich ganz schön reinreißen!
Gruß
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Zum 15. heisst, der 15, ist dein letzter Arbeitstag. Kannst dann also erst am 16. beim neuen AG anfangen.
Zu pruefen waere aber erst einmal, welche Kuendigungsfrist bei dir ueberhaupt gilt. Arbeits- oder tarifvertraglich kann durchaus von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden. Schau also erst einmal in deinen Arbeitsvertrag (ggf. auch in den Tarifvertrag, sofern anwendbar) und pruefe, wie lang deine Kuendigungsfrist tatsaechlich ist. Achte dabei auch auf Formulierungen, nach denen eine Verlaengerung der Kuendigungsfrist fuer den Arbeitgeber gleichermassen auch fuer den Arbeitnehmer gelten soll.
Gruss
CAM
Grüße dich
Danke für die Antwort.
In meinem Vertrag steht eigendlich nichts über Kündigung drin nur unter
Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, beginnt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Maßgabe dieses Vertrages mit den gesetzlichen Kündigungsfristen.
Punkt 6
Im übrigen gelten für das Arbeitsverhältniss die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Betriebsordnung.
Sonst steht nix von Kündigung im Arbeitsvertrag.
Gruß
Na dann lauten die Fristen wie bereits genannt.
Also 4 Wochen richtig ?
4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten
. Zum 14. geht also nicht.
Gruss
CAM
Also müsste ich zum 15 Juni Kündigen obwohl es ein Sonntag wäre muss ich dann so in die Kündigung reinschreiben, sorry ich steh hier etwas auf der leitung!
Danke Gruß
Mit der 4 Wochen Frist kannst du zur Zeit fruehestens zum 15. JULI kuendigen (nicht Juni!). Das ist auf meinem Kalender ein 'Tuesday', was wohl 'Dienstag' heisst.
Gruss
CAM
Hallo Bäcker,
Du musst nicht AM 15. Juni ZUM 15. Juli kündigen, das wäre eine um einen Tag zu kurze MONATSfrist. Wir reden hier aber von einer 4-Wochen-Frist.
Die Kündigung muss spätestens am 16. Juni beim Chef sein. Am Folgetag beginnt dann die Frist.
ABER: Was willst du es so knapp machen? Du könntest die Kündiging auch gleich heute oder morgen abgeben.
Hallo Leute,
ich danke euch für eure hilfe, und eure Antworten.
Die Kündigung liegt morgen bei meinem Chef auf dem Tisch! Habe sie hier fix und fertig liegen.
Ich wollte nix rknapp machen nur ging es nicht anderes hat sich erst alles diese Woche ergeben,
wollte nur alles sicher haben bevor ich Kündige.
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehret....
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 15. Juli 2008. Mein Jahresurlaub werde ich so antreten, dass dieser bis zum 15.07.08 genommen ist
mfg
....
Kündigung erhalten am 12.Juni2008
Unterschrift vom Chef
Den Jahresurlaub kannst du nur antreten, wenn der AG den auch genehmigt hat. Insofern ist die entsprechende Formulierung ziemlich Banane.
Gruss
CAM
Moin
ja, leider jetzt kann ich nur noch hoffen das er es so genemigt!
Gebe ja heute die Kündigung ab, mal schauen wie er reagiert.
Gruß
Hallo
nochmal eine Frage zur meinem Urlaub, da ich ja jetzt zum 15.07.08 gekündigt habe, bin ich ja länger als 6Monate in diesem Betrieb, also steht mir doch mein kompletter Jahresurlaub zu richtig?
Also mal abgesehen von wenn und aber, ich möchte nur wissen ob das so richtig ist!?
Und könnt ihr mir hierzu bitte einen § geben, danke
Gruß
BUrlG §4
Siehe http://www.bundesrecht.juris.de/burlg/__4.html
-- Editiert von oha am 13.06.2008 21:02:35
"also steht mir doch mein kompletter Jahresurlaub zu richtig?"
Hallo ?
Siehe mal bitte BUrlG §5.
http://www.bundesrecht.juris.de/burlg/__5.html
In §4 geht es um die WARTEZEIT. D.h. in der Regel hat ein Arbeitnehmer in den ersten 6 Monaten einen Urlaubsanspruch aber kein Recht von diesem Urlaubsanspruch Gebrauch zu machen. Nach 6 Monaten kann er Urlaub beantragen, jedoch nur den erworbenen Urlaubsanspruch NICHT den Urlaubsanspruch für das volle Jahr.
§4 drückt sich da etwas missverständlich aus.
Im Übrigen ist es so, dass der AG die Wahl hat, entweder den Urlaubsanspruch an den Mitarbeiter auszuzahlen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In aller Regel wird sich der AG dafür entscheiden, den AN möglichst schnell freizustellen und dafür auch den Urlaub zu genehmigen. Kann aber sein, dass er in einer Notlage den Bäcker zur Arbeit verpflichten will, wenn er keine Alternativen hat.
Der Arbeitnehmer kann daher nur einen Urlaubsantrag (Wunsch) stellen und auf Zustimmung des Arbeitgeber hoffen.
In der Regel dürfte es bei einer Kündigung keine Schwierigkeiten damit geben. Aber der Form halber kann der Arbeitnehmer nicht alleine entscheiden wann er Urlaub nimmt.
hä??? wie jetzt habe ich den vollen anspruch auf den Jahresurlaub oder nicht, jetzt bin ich komplett durcheiander?
Also habe hat man nicht den kompletten anspruch auf den Jahresurlaub?
Sorry aber ich muss es ganz genau wissen!
Danke für deine Antwort
Immer diese komplizierten Fragen ...
Das ist eine Sonderkonstellation.
Ja und nein, es hängt auch vom Inhalt des Arbeitsvertrages ab.
Es ist wohl in der Tat so, dass man NACH 6 Monaten den vollen Jahresurlaubsanspruch nach §4 BUrlG
erwerben kann (allerdings nur den gesetzlichen Mindestanspruch von 4 Wochen).
Der Anspruch entsteht aber erst ab dem 01.07. und auch nur wenn Du seit dem 01.01. bei dem gleichen Arbeitgeber ohne Unterbrechung beschäftigt warst. Dafür erhälst Du vom Folge-Arbeitgeber keinen Urlaubsanspruch in dem betreffenden Jahr (zumindest keinen Mindestanspruch), §6 BUrlG
, Ausschluss von Doppelansprüchen.
Das Problem ist, dass Du nicht schon jetzt (15.06. den vollen Urlaubsanspruch erwirbst). Erst ab 01.07.
Das Beste wäre, wenn Du Deine Kündigung in diesem Sinne um 2 Wochen verschiebst und zwar am 30.06. kündigst zum 31.07.
Oder Du kündigst jetzt mit Wirkung zum 31.07. und arbeitest noch 2 Wochen und nimmst dann den vollen Urlaub.
Wie gesagt kann der AG den Urlaub aus betrieblichen Gründen verweigern und dann eine Ersatzlohnzahlung vornehmen.
Quelle:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2003/NL_093.php
Und jetzt?
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