Mein Bruder hat eine Ausbildung zum Steinmetz gemacht. Prüfung war im Juni/Juli 02. Die hat er bestanden. Das Ausbildungsverhältnis endete laut Lehrvertrag zum 08.09.02. Mündlich wurde ihm zugesagt, dass er zunächst für sechs Monate als Geselle - nach der Lehre - arbeiten könne. Ebenfalls mündlich wurde dies kurze Zeit später wiederrufen. Am 12.09. sagte ihm sein Chef, er brauche nicht mehr arbeiten zu kommen. Eine schriftliche Kündigung ist nicht erfolgt.
Ist mein Bruder nun noch in der Ffirma beschäftigt, oder endet das Arbeitsverhältnis mit Ende der Lehrzeit (also der 08.09.02) Für einen Rat wäre ich dankbar.
MfG
Kündigung nach der Ausbildung
25. September 2002
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Frage vom 25. September 2002 | 09:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nach der Ausbildung
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#1
Antwort vom 30. September 2002 | 15:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ein Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener Prüfung. (BBiG §14-2).
BBiG §17 Wird der Azubi im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne das hierrüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Und eine Kündigung muß immer schriftlich erfolgen.
Und jetzt?
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