Kündigung nach der Ausbildung

25. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Geiger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nach der Ausbildung

Mein Bruder hat eine Ausbildung zum Steinmetz gemacht. Prüfung war im Juni/Juli 02. Die hat er bestanden. Das Ausbildungsverhältnis endete laut Lehrvertrag zum 08.09.02. Mündlich wurde ihm zugesagt, dass er zunächst für sechs Monate als Geselle - nach der Lehre - arbeiten könne. Ebenfalls mündlich wurde dies kurze Zeit später wiederrufen. Am 12.09. sagte ihm sein Chef, er brauche nicht mehr arbeiten zu kommen. Eine schriftliche Kündigung ist nicht erfolgt.
Ist mein Bruder nun noch in der Ffirma beschäftigt, oder endet das Arbeitsverhältnis mit Ende der Lehrzeit (also der 08.09.02) Für einen Rat wäre ich dankbar.
MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sprenzinger Dieter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ein Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener Prüfung. (BBiG §14-2).

BBiG §17 Wird der Azubi im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne das hierrüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Und eine Kündigung muß immer schriftlich erfolgen.

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