Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen und hoffe mir kann hier jemand helfen...
Ich bin im Erziehungsurlaub und habe im März einen Minijob in einer anderen Firma angenommen, weil mein AG mich nicht Halbtags beschäftigen konnte.
Jetzt möchte mein AG mich doch zurück und ich habe mit meinem Minijob AG darüber gesprochen. Ich habe ihn gefragt ob ich kündigen soll, (Kündigugnsfrist in der Probezeit 2 Wochen) oder ob ich weiterhin 2 Tage kommen soll bis er jemand anderes hat.
Am nächsten Morgen kam eine SMS, ich soll doch bitte garnicht mehr kommen, weil 2 Tage in der Woche nicht akzeptabel sind und es würde mir eine schriftliche Kündigung zugehen.
Meine Fragen sind folgende:
-Kann er mich per SMS kündigen?
-Ist die Kündigung dann ab dem Tag der SMS wirksam oder erst mit Erhalt der schriftlichen Kündigung?
-Muss er nicht die Kündigungsfrist von 2 Wochen einhalten? Ich habe ihm angeboten weiterhin zu kommen....
-Habe ich Anspruch auf Auszahlung der Urlaubstage die angefallen sind? (Im Vertrag stehen 16 Tage im Jahr)
-Habe ich Anspruch auf Lohn für diese 2 Wochen?
Also es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte... Vielen Lieben Dank schonmal!!
Liebe Grüße Katrin
Kündigung per SMS bei Minijob???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo,
die schriftliche Kündigung kommt ja noch. In der muss die Kündigungsfrist von 2 Wochen verankert sein.
Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist massgeblich, nicht die SMS.
Beim Brief also normalerweise der folgende Werktag nach Kastenleerung bzw. Einschreiben bei Post.
Denn Kündigungen eines Arbeitsverhältnis sind eindeutig per Gesetz an die Schriftform gebunden.
Selbst ein unterschriebenes Fax reicht nicht.
Eine SMS erst recht nicht.
Also erstmal abwarten was im Brief steht.
Den Urlaub würde ich auszahlen lassen. Vermutlich kann die SMS als Freistellung gedeutet werden. Also noch nicht löschen und zuverlässigen Leuten den Inhalt schriftlich bezeugen lassen (mit Uhrzeit und Tagesdatum) der SMS.
Sollte die Firma das Restgehalt und den Urlaub für die KF nicht zahlen, sofort schriftlich einfordern und wenn die nicht positiv reagieren auch kurzfristig klagen..
1. Nein, er kann dich nicht per SMS kündigen.
2. Die Kündigungsfrist beginnt erst am Folgetag des Erhaltes der schriftlichen Kündigung.
3. Ja, die 2 Wochen müssen eingehalten werden. Du muss deine Arbeit zu den bisherigen Bedingungen anbieten. Der Urlaub kann aber verrechnet werden.
4. Anspruch auf Auszahlung besteht nur, wenn der Urlaub nicht noch gewährt wird.
5. Ja, diese zwei Wochen bekommst du noch gezahlt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten