Kündigung und 6 Monate Frist

3. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
braindead_2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und 6 Monate Frist

Hallo,
ich habe bei meinem AG fristgerecht gekündigt. Kündigungsfrist ist 6 Monate. Ich könnte in meiner neuen Firma jederzeit früher anfangen und würde dies auch gerne machen. Lieder ist mein jetziger AG felxibel wie eine Betonwand und will mich keinen Tag früher gehen lassen (aus Trotz!).

Ich habe von mehreren Seiten bereits gehört dass die 6 Monate nur für den AG binden sind. Für den AN gilt an sich nur die gesetzliche Kündigungsfrist (unabhängig davon was im Vertrag steht). Habe ich hier eine Möglichkeit?

Es gäbe noch eine zweite Möglichkeit: Die Firma hat mir 160 Überstunden gestrichen (ohne Vergütung, ohne Ausgleich). Dies ist auch nicht so in meinem Vertrag geschrieben (Überstunden werden aufsummiert; keine Aussage was damit passiert).
Könnte ich hiermit einen Aufhebungsvertrag erzwingen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2000x hilfreich)

... zur schlussfrage: nein
... zur ausgangssituation: du solltest mit einem anwalt reden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Ein guter Anwalt verkürzt womöglich mit passenden Argumenten die Kündigungsfrist.


Muss ja ein ziemlich lauer Job ohne Kundenkontakt sein, wenn ein AG riskiert dass ein AN ein halbes Jahr lang nur Dienst nach Vorschrift schiebt.

Wegen der Überstunden und dem ersten Thema würde ich mal schleunigst einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und die beiden Themen ansprechen.

Wenn Dir Dein Zeugnis egal ist wird der Anwalt schon genug gute Tips geben die hart an den Rand der Legalität gehen. Keine Skrupel haben. Die meisten Arbeitgeber machen das auch, gehen sogar drüber hinaus.

Konfrontation ist einfach, bedarf aber gewissen Mutes. Habt ihr einen Betriebsrat ? Wenn nein schlag dem Chef unter vier Augen vor einen aufzumachen. Was meinste wie schnell Du Deinen Aufhebungsvertrag und ein schönes Zeugnis hast ;)
Spreche das aber besser erst mit dem Anwalt ab.

0x Hilfreiche Antwort

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