Kündigung während der Krankschreibung

2. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
kleinfienchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während der Krankschreibung

Hallo,

ich habe im April einen neuen Job angefangen.Kurze Zeit später wurde bei mir Krebs diagnostiziert,und somit war ich krank geschriebn und bin es immer noch. Nach zwei Wochen bekam ich die schriftliche Kündigung.Ist das rechtens?Gleichzeitig haben sie mir angeboten,das ich gerne wieder anfangen kann,wenn ich gesund bin.Sie möchten das ich wieder am 01.09.anfange,aber es weiß ja niemand,wie lange ich überhaupt krankgeschrieben bin.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

ja.
es gehört zu den weit verbreiteten Gerüchten, dass während einer Krankheit nicht gekündigt werden kann.
Da aufgrund der betriebszugehörigkeit kein Kündigungsschutz besteht, kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

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#2
 Von 
kleinfienchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das hatte ich dann auch schon mitbekommen,aber das weiß wirklich kaum jemand....aber hinterher ist man immer schlauer:)

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Vor allem erst mal : Gute Besserung !

Eine Arbeitslosenmeldung muss sehr schnell bei der Arbeitsagentur vorgenommen werden. Mit dem entsprechenden Attest wird die Anspruchszeit dann auch verlängert.

Mit dem 1.9. lässt sich natürlich schwer einschätzen. Es gibt aber Wiedereingliederungsmodell für Erkrankte. -> Arzt und Krankenkasse fragen

Eventuell lässt sich ja schon was mit einem Wiedereinstieg via Teilzeit machen.


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#4
 Von 
kleinfienchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

War bereits beim Arbeitsamt und die meinten ich kann mich erst arbeitslos melden,wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin....komisch fand ich das schon...Danke

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#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Stimmt schon soweit, damit sparen die sich doppelte Arbeit.

Würde aber unbedingt mit der Krankenkasse darüber sprechen. Normalerweise sind Gekündigte nur einen Monat automatisch nachversichert.

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#6
 Von 
kleinfienchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

oh super danke für deine Antwort. Gut zu wissen...na dann werd ich das mal klären.Vor allem weil ich ja noch gar nicht weiß.wie lange ich krank geschrieben bin,nicht das ich dann nicht versichert bin

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@kleinfienchen

quote:
War bereits beim Arbeitsamt und die meinten ich kann mich erst arbeitslos melden,wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin


da hat dir die arbeitsagentur etwas falsches gesagt.
du mußt dich sogar arbeitsLOS melden. eine arbeitSUCHEND meldung geht nicht während einer arbeitsunfähigkeit.

was @maestro meint, ist unter der bezeichnung *hamburger modell* bekannt. das solltest du aber jetzt noch nicht ins auge fassen, sondern dich auf eine genesung konzenztrieren. reha, therapien etc.

alles gute für dich

sunbee

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#8
 Von 
kleinfienchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank.
Aber sie wollten mir bei Arbeitsamt ja nicht mal einen Antrag geben.
Wunderte mich schon,weil die Kasse doch sicherlich nur bis zum Kündigungstag zahlen,oder?

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#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Frag doch mal die Krankenkasse. Die haben meistens eine Telefonhotline.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@kleinfienchen

nö, die aa gibt keinen antrag auf alg1 weil du krankengeld bekommen wirst. das ist soweit richtig, aber die arbeitsLOSmeldung bleibt trotzdem. ein trost für dich: alg1 verschiebt sich nur, es verfällt nicht und bezig von krankengeld gilt als sozialversicherungspflichtige beitragzeit. du bist kranken, arbeitslos,pflege und rentenversichert dadurch:)

krankengeld gibt es auf antrag bei der krankenkasse. die schicken dir ein formular, dann bekommst du auszahlscheine. mit denen zum arzt, der stempelt das und das wieder zur krakenkasse. geld immer rückwirkend, im modus wie du magst, alle 7, 14 tage oder 4 wochen. genau wie gehalt also.

sunbee

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