Arbeitsstätte: Altenheim
Die Heimleiterin hat in einer Betriebsversammlung sehr konsequent mitgeteilt, daß jedem Mitabeiter die Kündigung droht, sollte er sich bei der Geschäftsführung über sie beschweren. Die Betriebsratsvositzende gab dazu bekannt, dass sie jederzeit diese Kündigungen mit unterschreiben würde.
Ich muss dazu sagen, es liegen mittlerweile von 75% des Personals Beschwerden gegen diese Heimleitung vor.
Meine Frage: Hat sie die Möglichkeit und ist das gesetzlich geregelt?
Meiner Meinung nach ist das eine Drohung!! und fast schon wirtschaftlich kriminell. Es hjandelt sich um 120 Mitarbeiter
Bin für jede Auskunft dankbar
Kündigung wegen Beschwerde
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
wenn Sie erkennen, daß durch die Heimleiterin irgendwelche pflegerischen Mißstände herbeigeführt werden, oder das Personal selbst nicht Einklang mit den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen behandelt wird, dann bleibt es jedem Angstellten natürlich unbenommen sich in sachlicher und den Tatsachen entsprechender Form gegenüber der Geschäftsführung zu äußern. Im Falle der Herbeiführung pflegerischer Mißstände kann dies sogar eine Pficht der Angestellten sein!
Über Ihre Betriebsratsvorsitzende sollten Sie gemeinsam mit Ihren Kollegen vielleicht einmal überdenken, ob ein außerordentliches Recht zur Abwahl bzw. vorzeitiger Neuwahl besteht. So wie Sie sie darstellen, scheint ihren Job wohl falsch verstanden zu haben.
Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Vielen herzlichen Dank, Sie haben uns sehr geholfen.
Gruss Biene
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