Ist es zulässig, wegen Pfändungen gekündigt zu werden?
Wenn ja, spielt ggf. der Grund für die Verschuldung eine Rolle?
So dürfte es sicherlich nicht dasselbe sein, ob jemand sich wegen
Urlaubsreisen verschuldet oder wegen erheblicher finanzieller
Belastungen im Zusammenhang mit der Pflege naher Angehöriger
in diese Situation geraten ist?
Kündigung wegen Pfändung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sehr geehrter Herr Lewandowski,
normalerweise sind Pfändungen kein Grund für die Aussprache einer Kündigung. Erst ab einer gewissen Anzahl von Pfändungen kann der Arbeitgeber sich darauf berufen, daß der Verwaltungsaufwand für ihn unzumutbar wird (z.B. ab 15 Pfändungen). Im Einzelfall hängt es von der Größe des Betriebes ab.
Entkräften kann man den Einwand der Unzumutbarkeit jedoch dadurch, daß man dem AG anbietet, eine Unkostenpauschale für den Verwaltungsaufwand abzuziehen.
Findet denn überhaupt das KSchG Anwendung? Voraussetzung ist, daß der Betrieb mehr als 5 AN beschäftigt und der betroffene AN mehr als 6 Mon. dem Betrieb angehört.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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