Hallo !
ich arbeite seit über 1 Jahr als Büroaushilfe, leider ohne Arbeitsvertrag. Müssen Kündigungsfristen in so einem Fall eingehalten werden meinerseits oder meiner Chefin ?
Vielen Dank
Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag ?
23. Juli 2002
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Frage vom 23. Juli 2002 | 23:33
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag ?
#1
Antwort vom 23. Juli 2002 | 23:57
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 128x hilfreich)
Ja, die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats gem. § 622 BGB
.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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