KFZ Regelung

13. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Klaus Poggenpohl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Regelung

Guten Tag,
ich habe von meinem Arbeitgeber ein FirmenKFZ zur Privatnutzung, welches ich mit 1% versteuere. Zum 31.03.08 bin ich gekündigt worden, nun hat der Arbeitgeber das KFZ zurückverlangt. Ist das rechtlich o.K oder darf ich nun einen Leihwagen nehmen ??

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Der Firmenwagen ist doch sicherlich an deinen Arbeitsvertrag gekoppelt.
Eine geringe Eigenleistung zum Firmwagen ist üblich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klaus Poggenpohl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, der Firmenwagen ist Entgeldbestandteil, muß er mir deswegen nicht bis zum letzten Tag zur Verfügung gestellt werden ??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Hast du hier denn keinen schriftliche Abmachung getroffen ?
Falls dir das Fahrzueg nicht bis zum Austritt aus der Firma zur Verfügung steht, solltest du auf Ausgleichzahlung bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.597 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen