KS am ersten Krankheitstag

6. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)
KS am ersten Krankheitstag

Hallo liebe Freunde, ich bin in einer etwas verzwickten Lage. Ich habe ein größeres Team und ein Teammitglied glänzt öfter mit Krankheit. (hat alleine schon mehr Krankheitstage als der Rest des Teams). Nun ist es so, dass laut Arbeitsvertrag der Krankenschein bereits ab dem 1. Tag eingereicht werden muss, allerdings gibt es die von mir geschaffene "interne Regelung" dass ich erst ab dem 3. Tag einen Schein brauche (gerade auch in den Corona-Zeiten) Bei allen anderen klappt das auch hervorragend, nur bei dem einem MA halt nicht. Die Regelung besteht seit meinem Eintritt ins Unternehmen, also ca. 1 Jahr.

Nun ist für mich die Frage ob das bereits als "betriebliche Übung" gilt? Und, wenn ich die Regelung ändere, ich die dann für alle ändern muss? Oder kann ich sagen, "Okay, alle 29 anderen dürfen weiterhin 3 Tage krank sein ohne Schein, nur der 30. MA muss mir am ersten Tag einen KS einreichen" Es gibt weder einen Unterschied in der Position, der Jobbeschreibung oder sonstiges zwischen Mitarbeiter X und den anderen Mitarbeitern.

Das hier natürlich noch non-rechtliche Gründe zu beachten sind ist mir klar, ich wollte nur mal wissen wie das rein rechtlich aussieht.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119367 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von palino):
Nun ist es so, dass laut Arbeitsvertrag der Krankenschein bereits ab dem 1. Tag eingereicht werden muss,

Der Krankenschein war der Vorläufer der Krankenversichertenkarte und wurde 1995 mit EInführung der Krankenversichertenkarte abgeschafft. Er war auch nie dem Arbeitgeber zu übergeben sondern stets dem Arzt.



Zitat (von palino):
allerdings gibt es die von mir geschaffene "interne Regelung" dass ich erst ab dem 3. Tag einen Schein brauche

Und die wurde wie genau begründet?



Zitat (von palino):
Nun ist für mich die Frage ob das bereits als "betriebliche Übung" gilt?

Durchaus, ja.
Aber auch eine "betriebliche Übung" kann ja eingestellt werden, wenn ausreichende Gründe vorliegen.



Zitat (von palino):
"Okay, alle 29 anderen dürfen weiterhin 3 Tage krank sein ohne Schein, nur der 30. MA muss mir am ersten Tag einen KS einreichen"

Wenn ein substantiierter Grund vorliegt, könnte man das auch so gestalten. Das er häufiger krank ist ist aber eher kein substantiierter Grund.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Krankenschein war der Vorläufer der Krankenversichertenkarte und wurde 1995 mit EInführung der Krankenversichertenkarte abgeschafft. Er war auch nie dem Arbeitgeber zu übergeben sondern stets dem Arzt.


Ich nehme an, was ich meine ist trotzdem deutlich. Man möge mir die fehlende Bildung verzeihen.

Zitat (von Harry van Sell):
Und die wurde wie genau begründet?


Gegenüber wen? Der Geschäftsleitung, HR usw. gar nicht. Denen ist das relativ egal, wie ich das regele. Gegenüber den Mitarbeitern auch nicht, außer mit in etwa "Leute, wenn ihr euch mal nicht gut fühlt dann müsst ihr jetzt nicht direkt zum Arzt rennen. Ich weiß wir alle haben mal Kopf- oder Magenschmerzen. Ruht euch dann lieber einen Tag aus, anstatt in nem überfüllten Wartezimmer zu sitzen."

Der "Hintergrund" ist natürlich der, dass jeder MA der zum Arzt geht in der Regel mindestens eine Woche ausfällt, was ich so aber nicht geäußert habe.



Zitat (von Harry van Sell):
Durchaus, ja.
Aber auch eine "betriebliche Übung" kann ja eingestellt werden, wenn ausreichende Gründe vorliegen.


Ich möchte aber ungern sagen "Ja, Leute weil MA X immer so viele Krankheitstage hat, müsst ihr alle jetzt ab dem 1. Tag eine Krankschreibung bringen (und bevor du mir wieder schlau kommst, damit meine ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem staatlich geprüften Mediziner und keinen Schein von der Mutti oder einen den man selbst schreibt ;) ) und allgemein bin ich auch kein Freund davon wenn sich ein Großteil "korrekt" verhält und ein MA ausschert. Zumal ich glaube das dies nicht als "ausreichender Grund" gilt, oder? Wie wäre es denn mit "Okay, Leute damit habe ich meine Kompetenzen überschritten und HR hat die Anweisung gegeben, dass es jetzt ab dem ersten Tag sein muss." (da müsste ich natürlich zu HR gehen und um die Anweisung bitten, aber das ist eine andere Sache). Ich bin vom rechtlichen Status

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn ein substantiierter Grund vorliegt, könnte man das auch so gestalten. Das er häufiger krank ist ist aber eher kein substantiierter Grund.


Okay, grundsätzlich kann ich also nicht beim einem Mitarbeiter auf den Schein am ersten Tag bestehen und bei den anderen nicht. In dem Fall bleibt mir also wirklich nur zu überlegen ob ich den MA (der noch in der Probezeit ist) zeitnah gehen lasse oder ob ich das eben so hinnehme mit einem Zähneknirschen.

Grundsätzlich möchte ich auch niemanden "verdächtigen", vielleicht habe ich da wirklich jemanden mit schwacher Konstitution.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

Du sprichst von 'deinem Team' - daraus schließe ich a) dass du mit deinem Team einem größeren Betrieb angehört und b) dass diese interne Regelung speziell ist, womöglich nicht einmal von der 'obersten Heeresleitung' abgesegnet/gewollt. Das zu klären dürfte durchaus interessant und auch in deinem Interesse sein.

Nach nur 1 Jahr nimmt die mir bekannte Rechtsprechung keineswegs schon betriebliche Übung an - da heißt es regelmäßig > 3 J - , du solltest vll. auch eher die Regel hoch halten und eine Duldung praktizieren als 'offiziell' so eine Abweichung zu propagieren.

Und ja: du könntest m.W. durchaus diesen einen Mitarbeiter auf den Vertrag verpflichten und die Abgabe der AU am ersten Tag, da/wenn es eine sachliche Begründung gibt. Er verhält sich ja auch abweichend.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Du sprichst von 'deinem Team' - daraus schließe ich a) dass du mit deinem Team einem größeren Betrieb angehört und b) dass diese interne Regelung speziell ist, womöglich nicht einmal von der 'obersten Heeresleitung' abgesegnet/gewollt. Das zu klären dürfte durchaus interessant und auch in deinem Interesse sein.


Eine offizielle Absegnung darüber gibt es tatsächlich nicht und auch nicht schriftlich. Allerdings eine Art "Blankoscheck" wenn auch nur mündlich, dass ich das doch bitte machen soll wie der Pfarrer Nolte (der machte das immer wie er wollte). Klar kann man mir daraus auch mal einen Strick drehen, wenn man mich loswerden will. Allerdings sehe ich das relativ entspannt.

Zitat (von blaubär+):
Nach nur 1 Jahr nimmt die mir bekannte Rechtsprechung keineswegs schon betriebliche Übung an - da heißt es regelmäßig > 3 J - , du solltest vll. auch eher die Regel hoch halten und eine Duldung praktizieren als 'offiziell' so eine Abweichung zu propagieren.


Ja, das ist natürlich eine teaminterne Sache. Nur arbeite ich ja auch nicht mit Idioten zusammen, die wissen ja auch wann der Kollege da ist und wann nicht. Und wenn ich dann sage "Kinders, ab sofort KS ab dem ersten Tag" müssen die auch nicht gerade nen Abschluss in Raketenwissenschaften haben um den Zusammenhang zu erkennen.

Zitat (von blaubär+):
Und ja: du könntest m.W. durchaus diesen einen Mitarbeiter auf den Vertrag verpflichten und die Abgabe der AU am ersten Tag, da/wenn es eine sachliche Begründung gibt. Er verhält sich ja auch abweichend.


Das ist halt schwierig. Ist "Krankheit" ein Verhalten. Für Krankheit kann keiner was. Mir geht es nur darum zu sagen "Okay, ich kann direkt nicht nachvollziehen ob du wirklich krank bist oder ob du einfach nur keine Lust hast. Der Arztbesuch ist erstmal unbequem und quasi eine zusätzliche Hürde." (was ich nicht so ausdrücken würde, aber das sind meine Hintergedanken.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31908 Beiträge, 5623x hilfreich)

Außer der komplizierten rechtlichen Bewertung gibt es ja noch immer für solche Teammitglieder--- den Wink mit dem Zaunspfahl.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Fakt ist, der Arbeitgeber hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung darüber zu verlangen. Steht im Arbeitsvertrag.

Nun kommt die interne und mündliche Ausnahme für ein Team vom "kleinen" Chef. Auch gut, wenn von Allen das akzeptiert wird, von oben wie unten.
Nichtsdestotrotz bleibt die Pflicht aus dem AV grundsätzlich bestehen. Sie ist nicht ausgehebelt.
Normalerweise geht es andersrum, so wie hier:

https://m.hensche.de/Attest_Bei_Krankmeldung_Attest_ab_erstem_Tag_BAG_5AZR886-11.html

Rein rechtlich ist es leicht, sich für einen Mitarbeiter auf den AV zu berufen und für die anderen die bisherige Praxis zu belassen.

Man könnte ja in einem notwendigen Gespräch die Aussicht auf Rücknahme der Maßnahme stellen, wenn Besserung eintritt.

Allerdings kann die Keule auch nach hinten losgehen. So ein Arztbesuch muss sich schließlich lohnen, hust. Leider schon erlebt. Dafür waren die kurzen Auszeiten von 1-2 Tagen etwas weniger geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119367 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von palino):
"Okay, ich kann direkt nicht nachvollziehen ob du wirklich krank bist oder ob du einfach nur keine Lust hast. Der Arztbesuch ist erstmal unbequem und quasi eine zusätzliche Hürde."

Das könnte man ja mal ganz vertraulich unter 4 Augen fragen.
Und mal schauen bzw. schauen lassen, ob es da ein System gibt wann er krank ist..
Eventuell hat die Krankheit ja ganz banale und andere Ursachen als schwache Konstitution / gesundheitliche Probleme.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

... mir scheint zunehmend, dass du für dich vll. genauer klären musst oder solltest, was genau dein Ziel ist und mit welcher Maßnahme du ihm näher kommst.

Tatsache und Ausgangslage ist, dass der Mann mehr Fehltage produziert als der Rest des Teams zusammen.
- Das kann der Ausgangspunkt für ein Gespräch sein.
- Die Sache 'AU ab Tag 1' scheint bei häufiger kurzer Abwesenheit in den Blick zu kommen, namentlich wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen ('blaumachen') oder sogar eine Suchtthematik dahinter stecken könnte. Dann wäre evtl. auch der MD einzubeziehen.
- Ggf. wäre auch der Weg zum Betriebsarzt nahezulegen, wenn die Arbeitsfähigkeit des Typen insgesamt Thema werden oder sein könnte.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.534 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen