KS verweigert Krankengeld trotz Lückenloser AU und weit unter 78 Wochenfrist

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb505497-14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
KS verweigert Krankengeld trotz Lückenloser AU und weit unter 78 Wochenfrist

Ich hätte eine Frage zum Krankengeld bitte.

Nehmen wir an jemand wird Krank, in der AU Zeit bekommt er die Kündigung des Arbeitgebers bzw. die nicht Verlängerung des Arbeitsvertrags. Dadurch zahlt die Krankenkasse schon nach ca. 3,5 Wochen Lohnvorzahlung, das Krankengeld, seit z.B. Mitte März 2018. Der Kranke ist bis zum 2.12.2018 (Sonntag) Krankgeschrieben, auf dem Schein ist Endbescheinigung angekreuzt, der Patient möchte ALG1 beantragen und sich einen neuen Job suchen. Die Person bekommt aber an diesem Wochenende eine heftige Grippe und Magen-Darm, geht am 3.12.2018 zum Arzt, wird weiter Krankgeschrieben, bei der AU/Krankenschein ist "Folgebescheinigung" und bei im Krankengeldfall "ab. 7 AU Woche oder sonstige" Angekreuzt. Bei der Diagnose steht natürlich nur das Neue, der alte Befund von davor fehlt.

Krankengeld wird immer erst mit dem zweiten Schein überwiesen, als die Person den neuen Krankenschein einreicht, wird Ordnungsgemäß überwiesen, nach eine Woche geht der Patient noch mal zum Arzt, da er noch nicht wieder fit ist und bekommt vom Arzt eine weitere Verlängerung. Natürlich reicht dieser den neuen Schein ein und wartet auf sein Krankengeld, es kommt aber nichts.

Darauf Ruft die Person bei der Krankenkasse an und diese behauptet es wäre nicht Lückenlos, was die Person ja wiederlegen kann AU bis 2.12 und neue AU am 3.12, laut neuer Regel kann man ja tags darauf noch gehen bzw. Sonntags ist ja geschlossen. Darauf behauptet die Krankenkasse ja aber ist eine neue Diagnose, dann steht einem Lohnvorzahlung zu, obwohl die KS genau weiß die Person ist ohne Arbeit.
Der Patient sagt darauf, erstens wissen sie das man ohne Arbeit ist und zweitens, kann so lange man AU ist, nicht zum Arbeitsamt gehen, kein ALG1 Beantragen weil man AU ist. Dazu zahlt das Amt erst am Tag des Antrags und nicht Rückwirkend. Wovon soll die Person jetzt Leben?
Die KS verbindet die Person weiter, an der Stelle sagt man würde sich Melden und die Sache noch mal überprüfen.

Am nächsten Tag meldet sich die KS und sagt ja andere Diagnose, aber man könnte ja "Nachgehender Leistungsanspruch" anbieten, dazu solle der Patient zum Arbeitsamt gehen und dann würde die Kasse noch mal Krankengeld nachzahlen, so gegen mitte Januar etwa. Darauf würde die Person sagen, wie soll ich am ersten meine Miete bezahlen usw. soll sie unter der Brücke schlafen? Darauf die KS, ja dann lassen sie sich am 24.12 beim Arbeitsamt einen Drei Zeiler schreiben und senden sie diesen zu uns damit es etwas schneller geht.

Ich habe das Gefühl die Krankenkasse würde diese Person verarsc*en. Was wäre denn nach einer z.B. Blinddarm OP, wo sich danach die Wunde entzündet, dann ist die Diagnose ja auch anders, da der nicht mehr im Körper ist, stände ggf. Sepsis als Diagnose, bekommt man dann auch kein Krankengeld? Ich hätte eher den Eindruck die Krankenkasse will den Kranken nur loswerden, seine Situation und Ahnungslosigkeit ausnutzen.

Meine Frage zu so einem Fall wäre, ist das wirklich so Rechtens? Überall steht nur Lückenlose AU und das wäre ja hier auch der Fall? Sollte sich so ein Patient auf diese Aussage verlassen und es so hinnehmen und Beten dass dann noch Geld gezahlt wird, auch wenn er dazu nur ein Telefonat hätte und nichts Schriftliches.
Oder ist das ein mieses Spiel und man sollte die Krankenkasse Verklagen?

vielen lieben Dank

-- Editiert von fb505497-14 am 14.12.2018 20:33

-- Editiert von fb505497-14 am 14.12.2018 20:35

-- Editiert von fb505497-14 am 14.12.2018 20:37

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Während eines Beschäftigungsverhältnisses ist man bei der Krankenkasse in der Regel pflichtversicht. Ist man über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus krank und hat Anspruch auf Krankengeld, bleibt diese Pflichtversicherung solange erhalten, wie man wegen derselben Diagnose krank geschrieben ist. Mit dem Ende der Krankschreibung wegen derselben Diagnose endet die Migliedschaft und damit endet auch der Krankengeldanspruch. Über eine Nachversicherungszeit (und damit über den neuen Krankengeldanspruch wegen der neuen Diagnose) kann erst entschieden werden, wenn feststeht, wie man zukünftig versichert ist.


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